Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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Infografik Nr. 071050

Am 3. Oktober 1990 wurde Mecklenburg-Vorpommern als Land der Bundesrepublik Deutschland neu errichtet. Da eine Verfassung noch fehlte, erließ der erste Landtag zunächst ein "Vorläufiges Statut" mit grundlegenden Bestimmungen zur politischen Organisation des Landes. In mehr als zwei Jahren arbeitete eine Kommission anschließend den Text der neuen Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus.

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Am 3. Oktober 1990 wurde Mecklenburg-Vorpommern als Land der Bundesrepublik Deutschland neu errichtet. Da eine Verfassung noch fehlte, erließ der erste Landtag zunächst ein "Vorläufiges Statut" mit grundlegenden Bestimmungen zur politischen Organisation des Landes. In mehr als zwei Jahren arbeitete eine Kommission anschließend den Text der neuen Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus. Diese wurde vom Landtag am 14. Mai 1993 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen und am 23. Mai 1993 vorläufig in Kraft gesetzt. Nachdem ihr am 12. Juni 1994 auch die Bürgerinnen und Bürger zugestimmt hatten, konnte sie am 15. November 1994 endgültig in Kraft treten.

Wie in den übrigen neuen Ländern beschränkte sich die Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf rein staatsorganisatorische Regelungen, sondern präsentierte sich als "Vollverfassung", um so die staatliche Eigenständigkeit und demokratische Identität des Landes zu unterstreichen. So stellte sie eine Reihe von Grundrechten heraus, für die die Länderebene besondere Verantwortung trägt, und formulierte Staatsziele (u.a. zur europäischen Integration, zur Bewahrung der Umwelt, zum Schutz der Kinder und der alten und behinderten Menschen) als Auftrag an Politik und Gesellschaft. Als wegweisendes Element enthielt sie auch eine vollständige Volksgesetzgebung (mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. In den staatsorganisatorischen Teil der Verfassung wurden zahlreiche Detailbestimmungen aufgenommen, um die demokratischen Verfahrensregeln auf diese Weise fest im politischen Leben zu verankern.

Der Landtag als Vertretung des Volkes ist "Stätte der politischen Willensbildung". Er übt die gesetzgebende Gewalt aus, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Tätigkeit der Landesregierung und der Verwaltung. Ausdrücklich hervorgehoben wird die Rolle der Opposition und ihr Recht auf politische Chancengleichheit ? wie andere Elemente der Verfassung auch dies ein Reflex auf die Erfahrungen in einer Diktatur. Die Landesregierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, steht an der Spitze der vollziehenden Gewalt. Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und ernennt seinerseits die Minister. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Eine vorzeitige Abwahl ist nur durch konstruktives Misstrauensvotum möglich, nämlich dadurch, dass der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.

Über verfassungsrechtliche Streitfragen entscheidet das unabhängige Landesverfassungsgericht

Ausgabe: 12/2009
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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