Der Aufbau der katholischen Kirche

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Infografik Nr. 691308

Den Aufbau der katholischen Kirche regelt der Kodex des kanonischen Rechts (Codex Iuris Canonici‚ CIC) ‚ der seit 1917 als „Kirchenverfassung“ fungiert. Die aktuelle Version wurde 1983 unter Papst Johannes Paul II. verabschiedet.

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Den Aufbau der katholischen Kirche regelt der Kodex des kanonischen Rechts (Codex Iuris Canonici‚ CIC) ‚ der seit 1917 als „Kirchenverfassung“ fungiert. Die aktuelle Version wurde 1983 unter Papst Johannes Paul II. verabschiedet. An der Spitze der kirchlichen Hierarchie steht der Papst. Zur Wahrnehmung seines Amtes steht ihm der Verwaltungsapparat der Römischen Kurie zur Seite. Nach dem Papst sind die Bischöfe die höchsten kirchlichen Autoritäten. Sie werden vom Papst ernannt‚ indem er die Bischöfe entweder frei aus dem Kreis der Priester auswählt (in der Regel auf Vorschlag anderer Bischöfe) oder ihre innerhalb der Diözese erfolgte Wahl bestätigt. Diözesanbischöfe leiten Diözesen (Teilkirchen) ‚ die als Bischofsherrschaften auch Bistümer genannt werden. Daneben gibt es Titularbischöfe‚ die zwar die Bischofsweihe empfangen haben‚ aber keiner Diözese vorstehen. In den Diözesen‚ die wegen ihrer herausragenden Stellung zur Erzdiözese erhoben wurden‚ steht an der Spitze ein Erzbischof. Mehrere Diözesen sind in Kirchenprovinzen zusammengeschlossen‚ die jeweils von einem Erzbischof als Metropolit geleitet werden. Die Diözesen wiederum bestehen aus den kleinsten Einheiten der Kirchenorganisation‚ den Pfarrgemeinden. Einzelne Pfarreien können sich zu Verbünden zusammenschließen (z.B. Dekanaten‚ denen dann ein Pfarrer als Dekan vorsteht).

In Analogie zur Gemeinschaft der Apostel ist der Papst als Nachfolger von Petrus mit den Bischöfen als Nachfolgern der übrigen Apostel in einem „Kollegium“ verbunden. Der Papst kann aber entscheiden‚ ob er sein Amt als oberster Hirte der Kirche persönlich oder eben kollegial im Verbund mit den Bischöfen ausübt. Dazu steht ihm das Bischofskollegium zur Seite‚ in dem er als Bischof von Rom den Vorsitz innehat. Seine Gewalt über die Gesamtkirche übt das Bischofskollegium auf dem Ökumenischen Konzil aus‚ das nur der Papst einberufen darf und an dem auch Nicht-Bischöfe teilnehmen können‚ wenn der Papst es bestimmt. Zur Erörterung besonderer Fragen kann der Papst zudem eine Bischofssynode einberufen. Untereinander beraten sich die Bischöfe regelmäßig auf nationalen oder regionalen Bischofskonferenzen. Besonders verdiente Kirchenmänner kann der Papst zu Kardinälen ernennen und ins Kardinalskollegium berufen‚ das den Papst berät und unterstützt. Einem Teil der Kardinäle obliegt die Papstwahl im Konklave.

Neben den genannten Organen der Kirchenhierarchie gibt es mehrere „Institute geweihten Lebens“ ‚ dazu zählen beispielsweise die katholischen Orden (Benediktiner‚ Franziskaner‚ Dominikaner‚ Jesuiten usw.). Weitere katholische Institutionen sind Hilfswerke wie Misereor‚ Missio usw. und Verbände wie die Caritas.

Ausgabe: 10/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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