Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

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Infografik Nr. 712020

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (mit Sitz in Straßburg) nahm 1959 seine Arbeit auf. Seit 1998 ist er als ständig tagendes Gericht tätig. Das Einzigartige des europäischen Systems zum Schutz der Menschenrechte besteht darin, dass das Gericht nicht nur von Staaten angerufen werden kann, sondern auch von einzelnen Bürgern.

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Ende 1950 unterzeichneten die Mitgliedstaaten des Europarats in Rom die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Am 3.9.1953 trat dieser völkerrechtliche Vertrag in Kraft, den inzwischen alle 47 Staaten des Europarats ratifiziert haben. Jeder dieser Staaten steht damit in der Pflicht, die in der Konvention verankerten grundlegenden bürgerlichen und politischen Rechte der Menschen zu achten und zu wahren. Der europäische Menschenrechtsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf einen Katalog völkerrechtlicher Normen, sondern verfügt auch über einen internationalen Gerichtshof, der die Einhaltung dieser Normen überprüft und einen Mitgliedsstaat, der sie verletzt, verurteilen kann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (mit Sitz in Straßburg) nahm 1959 seine Arbeit auf. Seit 1998 ist er als ständig tagendes Gericht tätig. Das Einzigartige des europäischen Systems zum Schutz der Menschenrechte besteht darin, dass das Gericht nicht nur von Staaten angerufen werden kann, sondern auch von einzelnen Bürgern. Voraussetzung für solche Individualbeschwerden ist, dass die beschwerdeführende Person selbst in Rechten und Freiheiten verletzt wurde, wie sie in der Konvention verankert sind, dass sie den innerstaatlichen Rechtsweg vollständig ausgeschöpft hat und die Beschwerde binnen sechs Monaten nach der letztinstanzlichen Entscheidung eingereicht wurde.

In den ersten knapp vier Jahrzehnten nach seiner Gründung erließ der Gerichtshof nur 837 Urteile. Mit der Reform von 1998 wurde die ihm früher vorgeschaltete Menschenrechtskommission abgeschafft und er konnte direkt angerufen werden. Seitdem ist die Zahl der Fälle, die ihm vorgelegt wurden, in einem Maße gestiegen, dass er selbst zum Opfer seines Erfolgs zu werden drohte. Er macht deshalb verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch, bei rechtlich verwandten Beschwerden vorab ein Musterverfahren durchzuführen, nach dem die weiteren Fälle behandelt werden. In seiner Rolle als ständiges Gericht fällte er 1999 bis 2018 mehr als 20 000 Urteile. Urteile des Gerichtshofs werden dem Ministerkomitee des Europarats zugeleitet, das mit dem betroffenen Staat zusammen über die Konsequenzen aus dem Urteil berät. Der beschwerdeführenden Person muss in der Regel ein finanzieller Schadensausgleich gewährt werden.

In rund 18 200 Urteilen seit seinem Bestehen (davon 195 gegen die Bundesrepublik Deutschland) sah der Gerichtshof die Rechte der Beschwerdeführer durch den beklagten Staat verletzt. Am häufigsten (in 39 % der Fälle) wurde demnach gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen, z.B. weil sich das Verfahren unverhältnismäßig lang hinzog.

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