Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
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Infografik Nr. 712020
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (mit Sitz in Straßburg) nahm 1959 seine Arbeit auf. Seit 1998 ist er als ständig tagendes Gericht tätig. Das Einzigartige des europäischen Systems zum Schutz der Menschenrechte besteht darin, dass das Gericht nicht nur von Staaten angerufen werden kann, sondern auch von einzelnen Bürgern.