Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland

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Infografik Nr. 715370

An der neunten Europawahl im Mai 2019 beteiligten sich 28 Mitgliedstaaten. Auch Großbritannien, das eine Fristverlängerung für den Austritt aus der EU erhalten hatte, nahm noch einmal an der Wahl teil. Zu wählen waren insgesamt 751 Abgeordnete, davon 96 in Deutschland.

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Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, über dessen Zusammensetzung die Bürgerinnen und Bürger in direkter Wahl entscheiden können. Die erste Direktwahl fand 1979 in damals neun Mitgliedstaaten statt; an der neunten Europawahl im Mai 2019 beteiligten sich 28 Mitgliedstaaten. Auch Großbritannien, das eine Fristverlängerung für den Austritt aus der EU erhalten hatte, nahm noch einmal an der Wahl teil. Zu wählen waren insgesamt 751 Abgeordnete, davon 96 in Deutschland.

Für die Wahl zum Europäischen Parlament stellt der EU-Direktwahlakt eine Reihe übergreifender Verfahrensregeln auf. zu diesen EU-weit verbindlichen Vorgaben gehört • die Anwendung des Verhältniswahlrechts. Dies führt in einigen Ländern zu erheblichen Abweichungen von dem bei nationalen Wahlen üblichen Modus. Weitere Regelungen betreffen • die Dauer der Wahlperiode des Europäischen Parlaments (5 Jahre), • die Platzierung des Wahltermins (je nach Landesgepflogenheiten zwischen Donnerstag und Sonntag derselben Woche), • die Möglichkeit einer Sperrklausel und • die Unvereinbarkeit eines Mandats im Europäischen Parlament mit bestimmten Funktionen in der EU oder auf nationaler Ebene.

In Deutschland wurde am 26. Mai 2019 gewählt. Die Beschränkung auf ein Verhältniswahlsystem hatte auch diesmal zur Folge, dass es im Unterschied zur Bundestagswahl keine Wahlkreise und keine Direktkandidaten gab und dass die Wählerinnen und Wähler nur über eine Stimme verfügten, die sie für die Bundes- oder Landesliste einer Partei abgeben konnten. Vor dem Hintergrund europaweiter Diskussionen über Klimaschutz, Flüchtlingsfragen, Brexit, das Erstarken rechtspopulistischer Strömungen usw. stieg die Wahlbeteiligung auf 61,4% (2014: 48,1%). Eine Rekordzahl von 41 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen hatte Wahlvorschläge eingereicht. Da bei der Europawahl auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts keine Sperrklausel angewandt wird, genügte schon ein niedriger Stimmenanteil, um ein Mandat zu erringen.

Für die im Bund regierende Koalition erbrachte die Wahl schwere Verluste: CDU und CSU kamen zusammen auf 28,9 % der Stimmen (2014: 35,4 %) und die SPD sackte sogar auf nur noch 15,8 % ab (2014: 27,2 %). Dagegen konnten die GRÜNEN ihr Ergebnis von 2014 nahezu verdoppeln (20,5 % gegenüber 10,7 %). Die AfD nahm mit 11,0 % (2014: 7,1 %) den vierten Rang ein. Insgesamt 14 deutsche Parteien zogen ins Europaparlament ein, darunter Kleinstparteien wie die Piraten, Volt und die Familienpartei mit nur je 0,7 % der Stimmen und einem Mandat.

Ausgabe: 07/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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