Das Verfassungswerk der Frankfurter Nationalversammlung

Das Verfassungswerk der Frankfurter Nationalversammlung
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 051274

Im Vorgriff auf die künftige Verfassung verabschiedete die Paulskirche im Dezember 1848 die „Grundrechte des deutschen Volkes“, einen in seiner Modernität bis heute beeindruckenden Katalog von Freiheits- und Bürgerrechten, der in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz von 1949 wieder aufgegriffen wurde

Welchen Download brauchen Sie?

Die deutsche Revolution des Jahres 1848 mit ihren Forderungen nach politischer Teilhabe,... mehr
Mehr Details zu "Das Verfassungswerk der Frankfurter Nationalversammlung"

Die deutsche Revolution des Jahres 1848 mit ihren Forderungen nach politischer Teilhabe, bürgerlichen Freiheiten, nationaler Einheit und sozialen Reformen entfaltete eine stürmische Dynamik. Unter ihrem Druck beschloss der Bundestag als höchstes Organ des Deutschen Bundes schon im März und April 1848 ein Wahlgesetz, auf dessen Grundlage eine konstituierende deutsche Nationalversammlung gewählt wurde. Am 18. Mai 1848 nahm sie in der Frankfurter Paulskirche ihre Tätigkeit auf. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, eine Verfassung für den noch zu schaffenden deutschen Nationalstaat auszuarbeiten und sie mit den Regierungen der Einzelstaaten zu vereinbaren. Ein Zwischenschritt auf dem Weg dahin war die Errichtung einer provisorischen Zentralgewalt im Sommer 1848.

Im Vorgriff auf die künftige Verfassung verabschiedete die Paulskirche im Dezember 1848 die „Grundrechte des deutschen Volkes“, einen in seiner Modernität bis heute beeindruckenden Katalog von Freiheits- und Bürgerrechten, der in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz von 1949 wieder aufgegriffen wurde. Für den übrigen Verfassungstext, in dem die schwierigen Fragen der Staatsform (Republik oder konstitutionelle Monarchie?) und des territorialen Umfangs des künftigen Nationalstaats geregelt werden mussten, standen nur noch wenige Monate zur Verfügung. Die Beratungen darüber fielen schon in eine Zeit, in der die konservativen Mächte in Preußen und Österreich zum Gegenschlag ausholten.

Am 28. März 1849 wurde die Verfassung des deutschen Reiches im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie sah eine konstitutionell gebundene Monarchie mit einem Kaiser an der Spitze vor. Dieser ernannte die Minister seiner Regierung, die vom Reichstag kontrolliert wurde. Der Reichstag selbst war als Zweikammer- Parlament konzipiert. Er bestand aus dem Volkshaus, dessen Abgeordnete – je einer auf 50 000 Einwohner – von den männlichen Bürgern auf 4 Jahre gewählt wurden, und dem Staatenhaus als föderativem Element, das sich aus Vertretern der Einzelstaaten zusammensetzte. Beide Kammern übten gemeinsam die Gesetzgebung aus und verfügten mit dem Budgetrecht über ein starkes Kontrollinstrument gegenüber der Regierung. Der Kaiser konnte Gesetzesvorschläge einbringen, gegen Beschlüsse des Parlaments jedoch nur ein aufschiebendes Veto einlegen.

28 deutsche Staaten erkannten die Verfassung an, die Groß- und Mittelstaaten, voran Preußen und Österreich, lehnten sie jedoch ab. Mit der Niederschlagung der „Reichsverfassungskampagne“ behielten sie die Oberhand. Mitte 1849 war die Revolution besiegt und mit ihr die Verfassung hinfällig geworden.

Ausgabe: 07/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen