Tierschutz im Grundgesetz - 17.05.2002
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- Am 17. Mai 2002 wird der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Paragraf 2: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder Schaden zugefügt werden."
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