Kohlekraftwerke
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Infografik Nr. 370417
Die Stromerzeugung in Deutschland fußte traditionell auf den inländischen Vorkommen an Steinkohle und Braunkohle. Seit den Anfängen der Elektrifizierung, die erst durch Wärmekraftwerke auf Kohlebasis in großem Maßstab ermöglicht wurde, waren die Bergbaureviere an der Ruhr und im Saargebiet bevorzugte Standorte für Steinkohlekraftwerke. Steinkohle kann aber über weite Strecken transportiert werden, so dass auch in anderen Industriezentren und Ballungsgebieten, und damit in der Nähe der Strom- und Wärmeverbraucher, Kraftwerke für diesen Energieträger entstanden. Da die heimische Steinkohle seit den 1990er Jahren Zug um Zug durch Kohleimporte aus Übersee ersetzt wurde, boten sich darüber hinaus auch küstennahe Standorte für die Stromerzeugung aus Steinkohle an. Im Unterschied dazu wurden Braunkohlekraftwerke, oft in mehreren „Blöcken“ zu großen Anlagen zusammengefasst, meist in unmittelbarer Nähe der im Tagebau betriebenen Kohleförderung errichtet, da die Braunkohle nur eingeschränkt transportfähig ist. Daraus erklärt sich die heutige regionale Verteilung der Kohlekraftwerke mit Schwerpunkten im Rheinland, im Ruhrgebiet, in der Lausitz und im mitteldeutschen Braunkohlerevier.
Kohle ist nach wie vor ein wichtiger Energieträger für die Elektrizitätsversorgung der Bundesrepublik. 2020 trugen Kohlekraftwerke noch immer fast ein Viertel zur Bruttostromerzeugung in Deutschland bei. Wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Klima steht die Kohleverstromung aber zunehmend unter Druck. Die Förderung der Braunkohle ist mit tiefen Eingriffen in Natur, Landschaft und Wasserhaushalt verbunden. Und auf Braunkohle und Steinkohle zusammen sind noch immer rund zwei Drittel der Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromerzeugung zurückzuführen. Inzwischen hat aber die Reduzierung des Kohlekraftwerksparks begonnen.
Um die Klimaschutzziele nach den UN-Vorgaben zu erreichen und bis 2050 eine weitgehend emissionsfreie Wirtschaft zu realisieren, beschlossen Bundestag und Bundesrat im Sommer 2020 das Kohleausstiegsgesetz. Es sieht einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 vor. In einem Zwischenschritt sollen bis 2030 die jährlichen Stromkapazitäten der Steinkohlekraftwerke auf insgesamt acht Gigawatt und die der Braunkohlekraftwerke auf neun Gigawatt reduziert werden. Einzelne alte Kraftwerkblöcke sollen schon bis 2022 abgeschaltet werden. Für den Rückbau der Tagebaue werden die Energiekonzerne mit über vier Milliarden Euro entschädigt. Kritiker bemängeln, dass der Ausstieg schneller nötig und möglich sei, nämlich schon bis 2030.
Ausgabe: | 09/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |