Rüstungsexporte Deutschlands
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Infografik Nr. 390825
In Deutschland ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach den Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung genehmigungspflichtig. Für den Export von Kriegswaffen (wie Panzer, Kriegsschiffe, Geschütze, Munition usw.) gelten zusätzlich die restriktiveren Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Das entspricht dem Grundgesetz-Artikel 26, wonach zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden dürfen. Kriterien für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen werden in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für Rüstungsexporte“ und im „Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren“ formuliert: Danach sind insbesondere die Menschenrechtssituation im Empfängerstaat, seine innere Lage, sein außenpolitisches Verhalten sowie etwaige internationale Sanktionen oder Embargos zu beachten.
Den politischen Leitlinien entsprechend ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder der NATO und der EU sowie in NATO-gleichgestellte Länder (Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz) uneingeschränkt genehmigungsfähig. Auf diese Länder entfiel zwischen 2011 und 2020 aber nur noch ein Drittel des Gesamtvolumens aller Kriegswaffenausfuhren. Das zeigen die Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI, die sich auf den mengenmäßigen Umfang der Rüstungsgüter beziehen. Für den Export in alle anderen Länder (Drittstaaten) gelten Einschränkungen. Kriegswaffenexporte in Drittstaaten werden in der Regel nur genehmigt, wenn außen- und sicherheitspolitische Interessen Deutschlands dafür sprechen. Zuweilen treten aber menschenrechtliche Bedenken hinter strategischen Erwägungen zurück, wie etwa im Falle Saudi-Arabiens. 2018 allerdings beschloss die Bundesregierung einen Exportstopp für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien, u.a. wegen dessen Beteiligung am Jemen-Krieg. Kritisch zu betrachten sind auch die Freigabe sogenannter Dual-Use-Güter (die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können) und die unzureichende Sicherung des Endverbleibs exportierter Kleinwaffen. In den Konflikten der Dritten Welt fordern solche Waffen mehr Opfer als Kriegswaffen.
Trotz einer vergleichsweise restriktiven Rüstungsexportpolitik gehört die Bundesrepublik zu den größten Lieferanten weltweit. Laut SIPRI lag Deutschland in den Jahren von 2016 bis 2020 mit einem Anteil von 5,5 % an den weltweiten Rüstungsexporten an vierter Stelle hinter den USA (37 %), Russland (20 %) und Frankreich (8,2 %). Über den Export von Rüstungsgütern insgesamt (einschl. Leicht- und Kleinwaffen, Bauteilen, Kommunikationssystemen usw.) liegen keine statistischen Angaben vor.
Ausgabe: | 08/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |