Der EU-Führerschein
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Infografik Nr. 400545
Der EU-Führerschein
Ein Stück Europa im Alltag bedeutete die Einführung des EU-Führerscheins in Deutschland zum 1.1.1999. Neulinge im Straßenverkehr erhalten seitdem nach bestandener ...
Der EU-Führerschein
Ein Stück Europa im Alltag bedeutete die Einführung des EU-Führerscheins in Deutschland zum 1.1.1999. Neulinge im Straßenverkehr erhalten seitdem nach bestandener Fahrprüfung das scheckkartengroße Dokument nach europäischem Muster. Wichtiger als das veränderte Design des Führerscheins war die europaweit einheitliche Neuregelung der Führerscheinklassen. Zum 19.1.2013 traten weitere Änderungen in Kraft.
Es gibt nun insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen – für Fahrzeuge vom Moped bis zum schweren Lastzug und vom Pkw bis zur landwirtschaftlichen Zugmaschine. Die Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3 500 kg und höchstens 8 Sitzplätzen (Pkw/Kombi). Für einen Lkw im Zwischenbereich von 3 500 bis 7 500 kg ist ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich. Um alle Lkw ab 3 500 kg lenken zu dürfen, benötigt man jedoch einen Führerschein der Klasse C. Fahrer von Kleinbussen mit 9 bis 16 Sitzplätzen müssen einen Führerschein der Klasse D1 besitzen. Mit dem Führerschein der Klasse D dürfen sämtliche Busse gefahren werden.
Führerscheine der Klassen B, C1, C, D1 und D berechtigen dazu, einen Anhänger von bis zu 750 kg mitzuführen. Für schwerere Anhänger ist in Kombination mit dem Führerschein für das Zugfahrzeug eine besondere Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1E, CE, D1E oder DE erforderlich. Für die typischen Wohnwagengespanne gelten aber besondere Regelungen.
Die Führerscheine für Krafträder sind in die Klassen AM, A1, A2 und A eingeteilt. Zur Klasse AM gehören Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (auch Trikes und Quads mit entsprechenden Leistungsdaten). Die Klasse A1 gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW Leistung, A2 für Krafträder bis 35 kW Leistung. Mit einem Führerschein der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden – nach zweijähriger Erfahrung mit der Klasse A2 frühestens ab 20 Jahren, sonst ab 24.
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C, D1 und D an besondere, regelmäßig zu überprüfende Tauglichkeitsvoraussetzungen gebunden. Die Führerscheine der Klassen C, D1 und D sind von vornherein auf jeweils 5 Jahre befristet und müssen dann verlängert werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C endet mit dem 50. Lebensjahr. Um Fälschungen zu erschweren, sind Führerscheine im Übrigen nach 15 Jahren gegen neue umzutauschen. Führerscheine aus der Zeit vor dem 19.1.2013 bleiben bis Januar 2033 gültig.
Ausgabe: | 11/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |