Deutsche Bundesbank
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 459120
Die Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank wurde 1957 als unabhängige Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Durch ihr beharrliches Eintreten für eine stabilitätsor ...
Die Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank wurde 1957 als unabhängige Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Durch ihr beharrliches Eintreten für eine stabilitätsorientierte Geld- und Währungspolitik machte sie die Deutsche Mark im Lauf der Jahrzehnte zu einer der härtesten Währungen der Welt und erwarb sich international hohes Ansehen. Als Anfang 1999 die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion in Kraft trat, ging ihre wichtigste Zuständigkeit, die Festlegung der Geldpolitik, auf das Eurosystem und die Europäische Zentralbank (EZB) über.
Die Bundesbank ist jedoch integraler Bestandteil des Eurosystems und in dieser Funktion an den geldpolitischen Weichenstellungen für den Euro-Raum beteiligt. Die Erhaltung der Geldwertstabilität bleibt dabei ihr oberstes Ziel. Wenn im Rat der Europäischen Zentralbank über die Höhe der Leitzinsen entschieden wird, wirkt der Präsident der Bundesbank als Mitglied des EZB-Rats an dessen Beschlüssen mit. Darüber hinaus ist die Bundesbank, wie die übrigen Zentralbanken der Eurozone, für die Umsetzung der zentralen geldpolitischen Entscheidungen auf nationaler Ebene zuständig. Dies gilt insbesondere für die Versorgung des Bankensystems mit Notenbankgeld.
Um Stabilität geht es auch in einem weiteren zentralen Aufgabenbereich der Bundesbank. Der Erfolg der geldpolitischen Maßnahmen hängt nämlich davon ab, dass das nationale und das globale Finanz- und Währungssystem zuverlässig funktionieren. In internationaler Zusammenarbeit und durch eigene Beobachtung und Analyse leistet die Bundesbank deshalb ihren Beitrag dazu, dass Gefahren für die Finanzstabilität frühzeitig erkannt und Finanzkrisen möglichst vermieden werden. Auf nationaler Ebene überwacht sie im Rahmen der Bankenaufsicht die Funktionsfähigkeit von rund 2000 Kreditinstituten und 1500 Finanzdienstleistungsinstituten, vor allem im Hinblick auf risikoangemessene Eigenkapitalausstattung, gesicherte Zahlungsbereitschaft und wirksames Risikomanagement.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Bundesbank gehört es, einen sicheren und reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten. In Erfüllung dieses Auftrags überwacht sie die von den Banken eingerichteten Zahlungsverkehrssysteme und bietet ihrerseits Dienstleistungen zur Abwicklung bargeldloser Massen- und Großzahlungen an. Am europäischen Großzahlungssystem TARGET 2 ist sie maßgeblich beteiligt. Eine weitere Hauptaufgabe der Bundesbank liegt darin, die Volkswirtschaft mit Bargeld zu versorgen und die Qualität und Echtheit des Geldes laufend zu kontrollieren.
Ausgabe: | 06/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |