Der Internationale Gerichtshof
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Infografik Nr. 615128
Der Internationale Gerichtshof
Nach Artikel 1 der UN-Charta ist es ein Hauptziel der Vereinten Nationen, internationale Streitfälle durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen ...
Der Internationale Gerichtshof
Nach Artikel 1 der UN-Charta ist es ein Hauptziel der Vereinten Nationen, internationale Streitfälle durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen. Als gerichtliches Forum für die Austragung zwischenstaatlicher Rechtsstreitigkeiten wurde 1945 der Internationale Gerichtshof (IGH) geschaffen, der im Jahr darauf die Nachfolge des 1921 beim Völkerbund eingerichteten Ständigen Internationalen Gerichtshofs antrat. Artikel 92 der UN-Charta erklärt den Internationalen Gerichtshof zum richterlichen Hauptorgan der Vereinten Nationen; sein Statut ist Bestandteil der Charta.
Der Rechtsweg vor dem Internationalen Gerichtshof steht nur Staaten, d.h. allen UN-Mitgliedern offen. Bisher wurde davon in relativ begrenztem Umfang Gebrauch gemacht, denn der IGH besitzt keine allgemeine Zuständigkeit für die Beilegung internationaler Streitfälle und die Staaten sind seiner Gerichtsbarkeit nicht zwingend unterworfen. Die Wirkungsmöglichkeiten des Gerichtshofs hängen daher letztlich von der Bereitschaft der Staaten ab, seine Rechtsprechung anzuerkennen. Nach dem Statut des IGH kann diese Anerkennung auf unterschiedliche Weise erfolgen: • durch Einigung der in einen Rechtsstreit verwickelten Staaten, dem Gerichtshof die Entscheidung im strittigen Einzelfall zu übertragen; • aufgrund von Schiedsklauseln in internationalen Verträgen, die eine Anrufung des IGH vorsehen, falls es in den dort festgelegten Fragen zu Auseinandersetzungen kommt; • durch die Erklärung eines Staates, sich der Gerichtsbarkeit des IGH im Verhältnis zu allen anderen Staaten zu unterwerfen, die sich ihrerseits dazu bereit erklärt haben. Bisher ist etwa ein Drittel aller Staaten eine solche Bindung eingegangen, wenn auch oft mit Einschränkungen und Vorbehalten.
Der Internationale Gerichtshof besteht aus 15 Richtern unterschiedlicher Nationalität, deren Zusammensetzung die großen Kulturkreise und Rechtssysteme repräsentieren sollen. Sie werden von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in gesonderten Abstimmungen auf jeweils neun Jahre gewählt; alle drei Jahre erfolgt die Neuwahl eines Drittels der Richter.
Zwischen 1946 und 2016 wurden dem Internationalen Gerichtshof 164 zwischenstaatliche Streitfälle zur Entscheidung vorgelegt. In weiteren 26 Fällen erstattete er Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen. Solche Gutachten können von den Hauptorganen der Vereinten Nationen und von 16 Sonderorganisationen der UN angefordert werden.
Ausgabe: | 10/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |