Aufgaben und Ziele der Welthandelsorganisation - WTO

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Aufgaben und Ziele der Welthandelsorganisation (WTO)

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Aufgaben und Ziele der Welthandelsorganisation (WTO)

Seit ihrer Gründung ist die Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) das zentrale Forum für die Ausrichtung der globalen Handelspolitik und die Beilegung von Handelskonflikten. Ihre vorrangigen Aufgaben bestehen in der Stärkung der Welthandelsordnung, der Überwachung und Koordinierung der internationalen Handelsbeziehungen und der Schlichtung von Streitigkeiten. Die übergeordneten Ziele der WTO lassen sich auf die Atlantik-Charta von 1941 zurückführen: Im Zentrum steht die Liberalisierung des Welthandels durch den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen (wie z.B. Einfuhrkontingenten, Exportsubventionen, technischen Normen, Vereinbarungen über freiwillige Exportbeschränkungen). Gemäß der Theorie der komparativen Vorteile erzielen alle Handelspartner den größten Nutzen, wenn sie produzieren, was sie am besten können, und damit am freien Handel teilnehmen. Die davon erwartete Wohlfahrtssteigerung findet ihren Ausdruck in den weiteren Zielen der WTO: steigende Produktion, Erhöhung des Lebensstandards, Vollbeschäftigung.

Aus dem komplexen Vertragswerk der WTO treten einige leitende Prinzipien hervor: Das Meistbegünstigungsprinzip verlangt, dass alle Handelspartner eines Landes gleich behandelt werden und Zollvorteile für alle WTO-Mitglieder gelten. Das Prinzip der Inländerbehandlung besagt, dass importierte Güter auf dem Inlandsmarkt keinen anderen Regeln unterworfen sind als die im eigenen Land erzeugten Güter. Subventionen dürfen sich nicht zum Nachteil der importierten Güter auswirken. Das Prinzip der Gegenseitigkeit fordert, dass die von einem Handelspartner eingeräumten Handelserleichterungen umgekehrt auch ihm gewährt werden. Im Rahmen des „Generalized System of Preferences“ sind allerdings einseitige Handelsvorteile für Entwicklungsländer erlaubt.

Inzwischen zählt die WTO 164 Mitglieder, die weit über 90 % des Welthandels abdecken; weitere 19 Staaten haben ihr Interesse an einem Beitritt bekundet. Jedes Mitglied verfügt in der Ministerkonferenz und im Allgemeinen Rat über eine Stimme – unabhängig von seiner Wirtschaftskraft. Da die Beschlüsse üblicherweise im Konsens gefasst werden, fällt die Entscheidungsfindung allerdings zunehmend schwer. So zog sich die „Doha-Runde“ der WTO ab 2001 lange ergebnislos dahin. Erst Ende 2013 wurde auf der Welthandelskonferenz auf Bali eine Einigung über einen Teil der in der Doha-Runde festgelegten Punkte erzielt. Das „Bali-Paket“ ist das erste umfassende Freihandelsabkommen seit der Gründung der WTO. Es beinhaltet unter anderem den Abbau von Handelsschranken und Hilfen für Entwicklungsländer.

Ausgabe: 11/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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