Veto im UN-Sicherheitsrat

Veto im UN-Sicherheitsrat
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 615512

Der UN-Sicherheitsrat trägt nach der Charta der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für die Weltfrieden und die internationale Sicherheit. Die Ständigen Mitglieder USA, Russland und China stellen sich mit ihrem Vetorecht aber oft einer Beschlussfassung zu den drängendsten Krisen in den Weg. Die Generalversammlung nimmt seit 2022 jedes Veto zum Anlass einer Debatte.

Welchen Download brauchen Sie?

Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist nach Artikel 24 der UN-Charta „die... mehr
Mehr Details zu "Veto im UN-Sicherheitsrat"

Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist nach Artikel 24 der UN-Charta „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Das soll ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen ermöglichen. Tatsächlich gab es seit Gründung der Vereinten Nationen aber zahlreiche internationale Konflikte, in denen der Sicherheitsrat untätig blieb, weil eine Beschlussfassung scheiterte. Der Grund dafür lag in der Regelung der Stimmrechte im Sicherheitsrat, wie sie auf Beschluss der Konferenz von Jalta 1945 in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde.

Die Charta räumte den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs – den USA, der UdSSR (bzw. Russland), China, Großbritannien und Frankreich – eine besondere Stellung ein. Sie allein sind ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats; hinzu kommen 10 (bis 1968: 6) nichtständige Mitglieder, die von der UN-Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt werden. Beschlüsse des Sicherheitsrats in Verfahrensfragen erfordern eine Mehrheit von 9 der 15 Mitglieder. Sollen inhaltliche Fragen entschieden werden, müssen ebenfalls mindestens 9 Mitglieder zustimmen, darunter jedoch alle ständigen Mitglieder (Art. 27, Abs. 3 der UN-Charta). Dies hat zur Folge, dass eine Resolution scheitert, wenn auch nur ein ständiges Mitglied die Zustimmung verweigert. Indirekt gewährt die Charta den ständigen Mitgliedern damit ein Vetorecht in Fragen der Friedenswahrung und der globalen Sicherheit. Darüber hinaus haben die ständigen Mitglieder ihr Vetorecht schon frühzeitig so ausgelegt, dass auch die Entscheidung darüber, ob etwas als Verfahrensfrage oder als inhaltliche Frage gilt, der Vetoregel unterliegt. Nur bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (nach Kap. VI und Art. 52) sollen sich unmittelbar beteiligte Sicherheitsratsmitglieder der Stimme enthalten; bei Beschlüssen nach Kap. VII, das den Einsatz von Zwangsmaßnahmen ermöglicht, gilt diese Einschränkung nicht.

Zwischen 1948 und 2024 wurde im Sicherheitsrat 313-mal vom Veto Gebrauch gemacht. Das Stimmverhalten spiegelte lange die Frontstellung zwischen den Großmächten im Kalten Krieg. Großbritannien, Frankreich und die USA blockierten Resolutionen zu Südrhodesien, Namibia und Südafrika. Die USA verhinderten regelmäßig Beschlüsse zu Palästina, zuletzt auch zum Krieg in Gaza. Am Veto Russlands bzw. Chinas scheiterten in jüngerer Zeit Resolutionen zu Syrien, Mali und Nordkorea. Seit 2022 löst jedes Veto im Sicherheitsrat automatisch eine Debatte in der Generalversammlung aus. Eine entsprechende „Veto- Initiative“ wurde angenommen, nachdem Russland einen Beschluss zum Überfall auf die Ukraine durch sein Veto verhindert hatte (Resolution 76/262). 148

Ausgabe: 12/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen