Veto im UN-Sicherheitsrat

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Infografik Nr. 615512

Zwischen 1946 und 2019 wurde im Sicherheitsrat 291-mal vom Veto Gebrauch gemacht. Das Stimmverhalten in den ersten Jahrzehnten spiegelt die Frontstellung zwischen den Großmächten im Kalten Krieg.

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Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist nach Artikel 24 der UN-Charta „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen – mit der Begründung, dass dadurch ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen ermöglicht werden soll. Tatsächlich gab es seit Gründung der Vereinten Nationen aber zahlreiche internationale Konflikte, in denen der Sicherheitsrat untätig blieb und seiner Aufgabe nicht gerecht wurde, weil eine Beschlussfassung scheiterte. Der Grund dafür lag in der Regelung des Stimmrechts im Sicherheitsrat, wie sie auf Beschluss der Konferenz von Jalta 1945 in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde.

Die Charta räumte den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs – den USA, der UdSSR (bzw. Russland), China, Großbritannien und Frankreich – eine besondere Stellung ein. Sie allein sind ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats; hinzu kommen 10 (bis 1968: 6) nichtständige Mitglieder, die von der UN-Generalversammlung für jeweils zwei Jahre in das Gremium gewählt werden. Beschlüsse des Sicherheitsrats in Verfahrensfragen erfordern eine Mehrheit von 9 der 15 Mitglieder. Sollen inhaltliche Fragen entschieden werden, müssen ebenfalls mindestens 9 Mitglieder zustimmen, darunter jedoch alle ständigen Mitglieder (Art. 27, Abs. 3 der UN-Charta). Dies hat zur Folge, dass eine Resolution scheitert, wenn auch nur ein ständiges Mitglied die Zustimmung verweigert. Indirekt gewährt die Charta den ständigen Mitgliedern damit ein Vetorecht in Fragen der Friedenswahrung und der globalen Sicherheit. Darüber hinaus haben die ständigen Mitglieder ihr Vorrecht schon frühzeitig so ausgelegt, dass auch die Entscheidung darüber, ob etwas als Verfahrensfrage oder als inhaltliche Frage zu betrachten sei, der Vetoregel unterliegt. Nur bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (nach Kap. VI und Art. 52) sollen sich unmittelbar beteiligte Sicherheitsratsmitglieder der Stimme enthalten; bei Beschlüssen nach Kap. VII, das den Einsatz von Zwangsmaßnahmen ermöglicht, gilt diese Einschränkung nicht.

Zwischen 1946 und 2019 wurde im Sicherheitsrat 291-mal vom Veto Gebrauch gemacht. Das Stimmverhalten in den ersten Jahrzehnten spiegelt die Frontstellung zwischen den Großmächten im Kalten Krieg. Die UdSSR legte oft ein Veto ein, um die Aufnahme neuer UN-Mitglieder zu verhindern. Großbritannien, Frankreich und die USA blockierten Resolutionen zu Südrhodesien, Namibia und Südafrika. Die USA verhinderten regelmäßig Beschlüsse zu Palästina, und in jüngster Zeit ließen Russland und China mehrere Resolutionen zum Konflikt in Syrien scheitern. Russland blockierte außerdem Resolutionen zur Ukraine.

Ausgabe: 08/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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