Der Internationale Strafgerichtshof

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Infografik Nr. 615522

Seit der ersten Genfer Konvention von 1864 hat sich die Geltung des humanitären Völkerrechts, das die Grenzen der Kriegführung und den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten regelt, ...

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Seit der ersten Genfer Konvention von 1864 hat sich die Geltung des humanitären Völkerrechts, das die Grenzen der Kriegführung und den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten regelt, schrittweise erweitert und verfestigt. Wie gegen die Verletzung dieser Regeln vorzugehen sei, blieb aber lange unbeantwortet. Die Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg und Tokio (1945/46) erfüllten eine begrenzte Sonderaufgabe; Ansätze der UN zur Schaffung eines internationalen Strafgerichts (1947) versandeten nach einigen Jahren wieder. Erst als der UN-Sicherheitsrat 1993/94 die Ad-hoc-Strafgerichte zur Verfolgung der Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien und des Völkermords in Ruanda errichtete, kam der Plan einer ständigen internationalen Strafgerichtsbarkeit wieder auf die Tagesordnung.

Am 7.7.1998 wurde in Rom das Statut des neuen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Form eines völkerrechtlichen Vertrags von 120 Staaten angenommen; es trat am 1.7.2002 nach Ratifizierung durch mehr als 60 Staaten in Kraft. Der IStGH ist eine ständige Einrichtung mit Sitz in Den Haag; er ist unabhängig, steht aber in enger Beziehung zu den Vereinten Nationen. Seine Gerichtsbarkeit erstreckt sich auf schwerste, die Weltgemeinschaft als Ganze berührende Straftatbestände: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. 2017 entschieden die Vertragsstaaten, mit Wirkung ab Juli 2018 auch das Verbrechen der Aggression in die Zuständigkeit des IStGH aufzunehmen.

Der IStGH verhandelt gegen Einzelpersonen, nicht gegen Staaten. Er hat eine ergänzende Funktion und wird daher nur tätig, wenn die nationalen Gerichte nicht willens oder in der Lage sind, die in ihrem Bereich lebenden Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf die Vertragsstaaten und auf Staaten, die das Gericht im Einzelfall anerkennen; sie umfasst Verbrechen, die nach dem 1.7.2002 auf dem Gebiet oder durch Angehörige dieser Staaten begangen wurden. Der UN-Sicherheitsrat kann den Gerichtshof jedoch auch zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern einschalten (so geschehen 2005 für Darfur/Sudan und 2011 für Libyen).

Ende 2017 waren 123 Staaten Vertragsparteien des Statuts von Rom. Es zeigt sich aber, dass Staaten, sobald sie fürchten, selbst belangt zu werden, aus dem Vertrag aussteigen: So haben die USA, Russland, Israel und der Sudan verkündet, ihre Unterschrift unter das Rom-Statut nicht als bindend zu betrachten und die Ratifikation auszusetzen. Andere wichtige Staaten wie China oder Indien haben den Vertrag gar nicht erst unterzeichnet. Burundi trat 2017 als erster Vertragsstaat aus dem Rom-Statut aus.

Ausgabe: 01/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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