Internationaler Schutz der Menschenrechte

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Internationaler Schutz der Menschenrechte

Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich im Lauf der letzten Jahrzehnte ein System internationaler Normen zum Schutz der Menschenrechte

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Internationaler Schutz der Menschenrechte

Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich im Lauf der letzten Jahrzehnte ein System internationaler Normen zum Schutz der Menschenrechte herausgebildet. Ausgangspunkt dieser Entwicklung war die von der UN-Generalversammlung am 10.12.1948 einstimmig angenommene • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in deren Artikel 1 es heißt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Die Menschenrechtsdeklaration nahm den klassischen Katalog bürgerlicher und politischer Grundrechte auf und fügte ihnen grundlegende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hinzu, auf die jeder Mensch Anspruch habe.

Damit diese Menschenrechtspostulate völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen konnten, mussten sie erst in die Form internationaler Verträge gegossen werden. Wegen des beginnenden Kalten Kriegs dauerte es viele Jahre, ehe die Beratungen darüber zum Abschluss kamen. Erst 1966 wurden die beiden Menschenrechtspakte verabschiedet, die zusammen mit der Erklärung der Menschenrechte die Internationale Bill of Human Rights bilden: • der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Nachdem sie von der erforderlichen Anzahl von Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1976 in Kraft. Schon vorher, im Jahr 1969, wurde die • Anti-Rassismus-Konvention für die beteiligten Staaten verbindlich.

Die 1948 angelegte Grundstruktur des internationalen Schutzes der Menschenrechte wurde seitdem durch • sechs weitere Konventionen ausgefüllt: das Übereinkommen gegen die Diskriminierung der Frau (1979), die Anti-Folter-Konvention (1984), das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989), das Übereinkommen über den Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien (1990) sowie zuletzt 2006 durch die Behindertenrechtskonvention und das Übereinkommen gegen Verschwindenlassen. Einige der Konventionen wurden noch durch Fakultativprotokolle ergänzt und erweitert.

Die Konventionen sind für die Staaten, die ihnen beigetreten sind, in dem von ihnen teils durch Vorbehalte eingeschränkten Umfang völkerrechtlich verbindlich. Zu jedem Übereinkommen besteht ein besonderes Gremium (treaty body), das die Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen durch die Vertragsstaaten überwacht, und zwar meist auf der Grundlage von Berichten, die von den Staaten regelmäßig vorzulegen sind. Die in einigen Fakultativprotokollen vorgesehenen Beschwerderechte für betroffene Einzelpersonen werden bislang erst von relativ wenigen Staaten akzeptiert.

Ausgabe: 10/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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