Unternehmenssteuern in den Industriestaaten
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Infografik Nr. 626511
Zu den Unternehmenssteuern gehören grundsätzlich alle Steuern, die von Unternehmen abgeführt werden müssen. Nominale Steuersätze allein sagen allerdings noch nichts über die tatsächliche (ef ...
Zu den Unternehmenssteuern gehören grundsätzlich alle Steuern, die von Unternehmen abgeführt werden müssen. Nominale Steuersätze allein sagen allerdings noch nichts über die tatsächliche (effektive) Steuerbelastung aus; dafür muss zusätzlich die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Bei internationalen Vergleichen ist außerdem zu beachten, dass sich die Erhebungssysteme von Staat zu Staat unterscheiden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) betrachtet bei ihren Vergleichen zwischen den Industrieländern all jene Steuern, deren Bemessungsgrundlage die Gewinne der Unternehmen sind. In die Berechnung der Gesamtbelastung fließen drei Arten von Unternehmenssteuern ein: die • Körperschaftsteuer, die der Zentralstaat erhebt, • Zuschläge verschiedener Art, die in vielen Ländern hinzukommen, und die • von nachgeordneten Gebietskörperschaften (Bundesstaaten, Provinzen, Kommunen usw.) zusätzlich erhobenen Unternehmenssteuern.
Für Deutschland ergibt sich nach dieser Formel für das Jahr 2017 folgende Rechnung: Die Körperschaftsteuer liegt seit der letzten Reform von 2008 bei 15 %, einschließlich des Solidaritätszuschlags bei 15,83 %. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die von den Kommunen erhoben wird; sie liegt im Durchschnitt bei 14,35 %. Somit ergibt sich für die Unternehmen in Deutschland eine effektive Steuerbelastung von 30,2 %. Damit rangiert die Bundesrepublik im Vergleich der Industriestaaten im oberen Bereich, der OECD-Durchschnitt lag 2017 bei 24,2 %. Besonders niedrig ist die Steuerlast für Unternehmen in der Schweiz (21,2 %), in Großbritannien (19,0 %) und Irland (12,5 %). Die Vereinigten Staaten waren bis 2017 mit einer Körperschaftsteuer von 35 % Spitzenreiter; zuzüglich der in den Bundesstaaten erhobenen Unternehmenssteuern lag die effektive Belastung im Durchschnitt bei 38,9 %. Im Zuge der jüngsten Reform wurde die Körperschaftsteuer Anfang 2018 auf 21 % gesenkt; die effektive Steuerlast für Unternehmen in den USA sinkt damit auf durchschnittlich 25,7 %, liegt also nur noch leicht oberhalb des OECD-Mittelwerts.
Eine Senkung von Unternehmenssteuern entzieht dem Staat zunächst einmal Einnahmen. Das Kalkül dahinter ist, dass der kurzfristige Verlust mittel- bis langfristig dadurch aufgewogen wird, dass Unternehmen mithilfe der günstigen Steuerbedingungen ins Land gelockt werden, Gewinne machen, Arbeitsplätze schaffen und so neue Steuereinnahmen hervorbringen. Ein aggressiver Steuerwettbewerb aber, in dem Staaten sich mit immer niedrigeren Steuern unterbieten, kann für die Staatsfinanzen ruinös werden. Letztlich steht dann weniger Geld für öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur oder Sozialprogramme zur Verfügung.
Ausgabe: | 03/2018 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |