Systemrelevante Banken
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 632495
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In der globalen Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 gerieten zahlreiche Banken in Bedrängnis, weil sie nahezu wertlose Anlagen unter riesigen Verlusten abschreiben mussten und massiv an Kreditwürdigkeit einbüßten. Einige dieser Banken waren so groß oder so stark mit der übrigen Finanzwelt vernetzt, dass ihr Scheitern andere Geldhäuser mitgerissen und damit nicht nur das Finanzsystem, sondern auch die Realwirtschaft schwer geschädigt hätte. Um dies zu verhindern, sahen sich die Regierungen gezwungen, rettend einzugreifen und den Fortbestand dieser „systemrelevanten Banken“ (engl. systematically important banks – SIBs) mit staatlichen Beihilfen und Garantien zu sichern, wie es in Deutschland mit der Hypo Real Estate und der Commerzbank geschah.
Auf internationaler Ebene wurde in der Folge über die politischen Konsequenzen aus der Finanz- und Bankenkrise beraten. Als eine der Krisenursachen erkannte man die unausgesprochene Übereinkunft, dass Banken einer gewissen Größe „too big to fail“ seien, d.h. zu groß, um fallengelassen zu werden. Solche Banken neigten offenbar zu riskanteren Geschäften, weil sie davon ausgehen konnten, im äußersten Fall mit staatlicher Hilfe aufgefangen zu werden. Mit dem Finanzmarkt-Reformpaket Basel III wurden nun höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen festgelegt, die das Bankensystem insgesamt widerstandsfähiger machen sollten. Die systemrelevanten Banken mussten sich einer weitergehenden, noch strengeren Regulierung unterwerfen. In einem ersten Schritt nahm der internationale Financial Stability Board 2011 eine Abgrenzung der größten, global systemrelevanten Banken vor. Die erste Liste dieser G-SIBs umfasste 29 Banken und Finanzgruppen aus zwölf Ländern. Sie wird seitdem jedes Jahr überarbeitet. 2021 enthält sie insgesamt 30 Banken und Finanzgruppen, darunter die Deutsche Bank.
Im November 2011 beschlossen die führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) u.a. folgende Regulierungsmaßnahmen für diese Banken: ● Die G-SIBs müssen Restrukturierungspläne ausarbeiten. Darin müssen sie klarlegen, in welcher Weise ihre Sanierung und Abwicklung erfolgen kann, wenn sie in Schieflage geraten. ● Damit sie weniger Anreiz zu riskantem Verhalten haben und mit Verlusten besser fertig werden, haben sie zusätzliche Eigenkapitalanforderungen – über Basel III hinaus – zu erfüllen. Dazu müssen sie ihr Eigenkapitalpolster, bezogen auf ihre risikogewichteten Forderungen, um 1 bis 2,5 % aufstocken. Ab 2019 wurden ihnen außerdem ● zusätzliche Anforderungen an ihre Schuldentragfähigkeit auferlegt.
Ausgabe: | 04/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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