Das Pariser Klimaschutzabkommen
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Das Pariser Klimaschutzabkommen
Im Dezember 2015 verständigten sich in Paris 195 Staaten (und damit fast alle Länder der Erde) auf ein historisches Klimaschutzabkommen. Als übergeordne ...
Das Pariser Klimaschutzabkommen
Im Dezember 2015 verständigten sich in Paris 195 Staaten (und damit fast alle Länder der Erde) auf ein historisches Klimaschutzabkommen. Als übergeordnetes Ziel beschlossen sie, die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wobei ein Wert von 1,5 Grad anzustreben ist. Eher vage blieb die Zielsetzung dagegen in Bezug auf die Emission von Treibhausgasen, deren weiterer Anstieg „so bald wie möglich“ gestoppt werden soll. Im Gegensatz zu früheren Klimaschutzabkommen, die allein die Industriestaaten in die Pflicht nahmen, sind die Ziele des Pariser Abkommens für alle Staaten verbindlich, auch für die Entwicklungsländer. Allerdings greift dabei das Prinzip der „gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung“: Demnach sind die klimapolitischen Verpflichtungen eines Landes im Licht seiner nationalen Rahmenbedingungen zu betrachten. So muss etwa das Ziel der Emissionsminderung in Entwicklungsländern hinter den vorrangigen Zielen wirtschaftlichen Wachstums und der Bekämpfung von Armut und Hunger zurückstehen.
Welche Anstrengungen die einzelnen Länder unternehmen, um ihren Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Ziele zu leisten, sollen sie daher individuell in nationalen Klima-Aktionsplänen festlegen. Vor und während der Pariser Konferenz legten bereits 186 Länder solche Pläne vor. Sie reichen aber noch nicht, um die globale Erwärmung unterhalb von zwei Grad zu halten. Die nationalen Ziele sollen daher schrittweise erhöht werden. 2018 soll eine erste Überprüfung der Pläne stattfinden: Staaten, die sich Ziele bis zum Jahr 2025 gesetzt haben, müssen dann Ziele für 2030 vorlegen; Staaten, die bereits Ziele bis 2030 formuliert haben, sollen 2018 prüfen, ob nicht noch mehr möglich ist. Ab 2023 sollen die nationalen Aktionspläne dann alle fünf Jahre von unabhängigen technischen Experten überprüft werden.
Zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Minderung ihrer Emissionen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels wollen die Industriestaaten ab 2020 jedes Jahr 100 Milliarden US-$ bereitstellen. 2025 soll der Betrag dann neu festgelegt werden. Um Verluste und Schäden durch extreme Wetterereignisse zu minimieren, wollen die Industriestaaten auf verschiedenen Ebenen helfen (z.B. Frühwarnsysteme, Risikoversicherungen u.ä.). Eine Haftung der Industriestaaten für Schäden infolge des Klimawandels, wie von den Entwicklungsländern gefordert, wird es indes nicht geben.
Das Pariser Abkommen soll 2020 in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass mindestens 55 Staaten, die zusammen für mindestens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, das Abkommen ratifizieren.
Ausgabe: | 01/2016 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |