Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Infografik Nr. 714024
Am 7. Dezember 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die drei Hauptorgane der EU – Parlament, Rat und Kommission – feierlich verkündet und am 12. De ...
Am 7. Dezember 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die drei Hauptorgane der EU – Parlament, Rat und Kommission – feierlich verkündet und am 12. Dezember 2012 in leicht veränderter Form erneut angenommen. Sie steht nunmehr rechtlich gleichrangig neben den Grundverträgen der EU, wurde aber nicht in den EU-Vertrag eingebettet, dessen Art. 6 nur auf sie verweist. Den Text der Charta hatte ein Konvent mit 62 Mitgliedern unter Vorsitz des früheren deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog ausgearbeitet, um darin die gemeinsamen Grundwerte und Rechtsprinzipien der Gemeinschaft in einfacher Sprache und für jedermann sichtbar zu dokumentieren. Die Charta setzt kein völlig neues Recht, sondern trägt zusammen, was in den EU-Verträgen, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten schon angelegt ist. Die in ihren 54 Artikeln ausformulierten Grundrechte binden die Organe und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Nicht zuletzt dient sie als Bezugspunkt für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die unveräußerliche Würde des Menschen und die Pflicht des Staates, sie zu achten und zu schützen, steht im Zentrum des modernen Verfassungsverständnisses. Auch in der EU-Charta nimmt sie deshalb eine Schlüsselstellung ein. Es folgen drei Kapitel, die sich wohl nicht zufällig an die Leitbegriffe der Französischen Revolution anlehnen: Freiheiten, Gleichheit, Solidarität. Zu den garantierten Freiheiten gehören u.a. das individuelle Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, auf Gedanken-, Meinungs- und Informationsfreiheit und auf den Schutz der persönlichen Daten. Auch die Berufs- und Niederlassungsfreiheit, die unternehmerische Freiheit und die Garantie des Eigentumsrechts sind in diesem Kapitel verankert. Gleichheit meint u.a. die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichheit von Männern und Frauen, die Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt und die Anerkennung der Rechte von Kindern, älteren Menschen und Behinderten. Unter der Überschrift Solidarität werden soziale Rechte, Arbeitnehmerrechte, der Anspruch auf Schutz der Familie, der Umweltschutz und der Verbraucherschutz subsumiert. Ein weiteres Kapitel ist den Bürgerrechten gewidmet, wie sie zu einem guten Teil auch in den Grundverträgen enthalten sind (Wahlrecht, Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht innerhalb der EU, Petitionsrecht usw.). In einer zukunftsweisenden Neuformulierung kommt das Recht auf gute Verwaltung hinzu. Der Kreis schließt sich mit der Darlegung grundlegender Rechte der Bürger im Verhältnis zur Justiz.
Ausgabe: | 06/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |