Der Europäische Rat

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Die Abstimmung über den generellen Kurs der europäischen Zusammenarbeit erfolgt seit 1969 auf den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft. Di ...

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Der Europäische Rat

Die Abstimmung über den generellen Kurs der europäischen Zusammenarbeit erfolgt seit 1969 auf den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft. Diese anfangs noch unregelmäßigen Treffen wurden 1974 als Europäischer Rat zur ständigen Einrichtung erhoben. Der Europäische Rat befasste sich mit den Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft, nahm im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit aber auch zu wichtigen außenpolitischen Themen Stellung. Auf diese Weise verklammerte er die damals noch getrennten Bereiche des europäischen Einigungswerks und etablierte sich als oberstes Beratungs- und Entscheidungsgremium. Eine genauere Festlegung seiner Rolle erfolgte aber erst durch die Einheitliche Europäische Akte von 1986 und im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union von 1992. Durch den Vertrag von Lissabon erhielt der Europäische Rat 2009 erstmals den Status eines EU-Organs und wurde damit fest in den institutionellen Rahmen der Union eingebunden.

Unverändert blieb seine Funktion, die Grundlinien der europäischen Einigung zu bestimmen. „Der Europäische Rat“, so heißt es in Art.15 des EU-Vertrags, „gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest.“ Er beschließt insbesondere auch über die strategischen Interessen und Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Im Spannungsfeld föderaler und nationalstaatlicher Elemente in der EU vertritt er die Position der Mitgliedstaaten. Gesetzgeberische Funktionen hat er jedoch nicht.

Der Europäische Rat (ER) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rats und dem Präsidenten der Kommission zusammen. An seinen Arbeiten nimmt auch der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik teil. Den Vorsitz bei seinen Beratung führt der Präsident des Europäischen Rats („EU-Präsident“), der vom ER auf 2½ Jahre gewählt wird (einmalige Wiederwahl ist möglich). Unter seiner Leitung tritt der ER zweimal im Halbjahr zu regulären Gipfeltreffen zusammen, die bei Bedarf durch außerordentliche Tagungen ergänzt werden.

Der ER trifft weitere wichtige Personalentscheidungen: Er schlägt unter Berücksichtigung der Europawahlen den Kommissionspräsidenten vor, den er nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ernennt, und ist auch für die offizielle Ernennung der gesamten Kommission zuständig. Mit dem Einverständnis des Kommissionspräsidenten beruft er den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik. Und schließlich ernennt er auch die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank.

Ausgabe: 10/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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