Der Gerichtshof der Europäischen Union
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Infografik Nr. 714070
Die Verträge, auf denen die Europäische Union beruht, bilden die Grundlage einer eigenständigen Rechtsordnung. Innerhalb dieser Rechtsordnung sorgt der Gerichtshof der Europäischen Union als supranationales Rechtsprechungsorgan dafür, dass bei der Anwendung und Auslegung der EU-Grundverträge und der auf ihnen basierenden Normen und Entscheidungen das Recht gewahrt bleibt. Ihm fällt aber auch die Aufgabe zu, durch Fortbildung des Unionsrechts die lückenhaften Bestimmungen der Verträge zu ergänzen. So ist erst durch seine Rechtsprechung eine umfassende europäische Rechtsordnung entstanden und gegen den anfänglichen Widerstand einiger Mitgliedstaaten der Vorrang des gemeinschaftlichen Rechts vor entsprechenden nationalen Regelungen durchgesetzt worden.
Der Gerichtshof ist Verfassungs- und Rechtsschutzinstanz. Als Verfassungsorgan handelt er z.B. bei Streitigkeiten zwischen Organen und/oder Mitgliedstaaten der EU, so vor allem bei Vertragsverletzungsklagen der Kommission gegen einzelne Mitgliedstaaten. Durch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns von EU-Organen wird den Betroffenen (auch einzelnen Bürgern oder Unternehmen) Rechtsschutz gewährt. Der Vertrag von Lissabon räumt Einzelpersonen die Möglichkeit ein, gegen EU-Verordnungen zu klagen, von denen sie direkt betroffen sind, oder sich gegen belastende Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zur Wehr zu setzen. Für die einheitliche Anwendung des Unionsrechts ist bedeutsam, dass sich die Gerichte der Mitgliedstaaten an den Gerichtshof wenden können, um Vorabentscheidungen über die Auslegung oder Gültigkeit bestimmter europäischer Rechtsvorschriften einzuholen. In einem solchen Verfahren erging 1979 z.B. das „Cassis-de-Dijon“-Urteil, das den Vorrang des freien Binnenhandels gegenüber nationalen Regelungen klarstellte.
Die Richter des Gerichtshofs werden von den EU-Mitgliedstaaten auf 6 Jahre ernannt. Ihnen stehen elf unabhängige Generalanwälte zur Seite, die zum Ende eines Verfahrens den Schlussantrag mit einem Vorschlag zur Entscheidung über den Streitfall unterbreiten. Zur Entlastung des Gerichtshofs wurde 1989 das Gericht geschaffen. In dessen Zuständigkeit fallen u.a. direkte Klagen von Bürgern oder Unternehmen gegen Handlungen oder Unterlassungen der EU-Organe. Weil die Menge der beim Gericht anhängigen Rechtssachen rapide zunahm, wurde es 2015 reformiert, um das Fallaufkommen in angemessener Frist bewältigen zu können. Die Zahl der Richter wurde erhöht. Dem Gericht wurden außerdem die Zuständigkeiten des 2016 aufgelösten Gerichts für den öffentlichen Dienst der EU übertragen.
Ausgabe: | 09/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |