Europäische Atomgemeinschaft - Euratom
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Infografik Nr. 715235
Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG/Euratom) gehört zu den drei Keimzellen der EU. Gegründet wurde sie am 25. März 1957 in den Römischen Verträgen, gleichzeitig mit der Europäischen Wi ...
Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG/Euratom) gehört zu den drei Keimzellen der EU. Gegründet wurde sie am 25. März 1957 in den Römischen Verträgen, gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die beiden Gemeinschaften ergänzten die bereits 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Alle drei Gemeinschaften wurden 1967 zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengelegt, auf deren Basis dann 1993 die EU entstand. Während der EGKS-Vertrag 2002 auslief und die EWG mit dem Vertrag von Lissabon 2009 vollständig in der EU aufging, blieb Euratom als rechtlich eigenständige Organisation bestehen, auch wenn sie sich sämtliche Organe mit der EU teilt. Alle Mitglieder der EU gehören auch Euratom an.
Die übergeordnete Aufgabe von Euratom besteht in der Förderung der Kernenergie, unter anderem durch gemeinsame Forschung, die Verbreitung technischer Kenntnisse und die Erleichterung von Investitionen. Eine eigens eingerichtete Euratom-Versorgungsagentur soll dafür Sorge tragen, dass alle Mitgliedstaaten gleichen Zugang zu Brennstoffen und Technologien haben. Für den Strahlenschutz und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen stellt die EU auf Basis des Euratom-Vertrags einheitliche Sicherheitsnormen auf. Darüber hinaus soll Euratom sicherstellen, dass ziviles Kernmaterial nicht für andere, insbesondere militärische Zwecke verwendet wird. Um dies zu überwachen beschließen die Mitgliedstaaten sogenannte „Safeguards“, die mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) abgestimmt werden. Zur Kontrolle der Safeguards ist die EU-Kommission berechtigt, Inspekteure in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu entsenden. Jenseits der innereuropäischen Atomwirtschaft soll Euratom mit Drittstaaten und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern.
Der bis heute kaum veränderte Euratom-Vertrag spiegelt die in den 1950er Jahren verbreitete Euphorie für die noch junge Kernkraft wider, die damals vielfach als umweltfreundliche und nahezu unerschöpfliche Alternative zu fossilen Energieträgern gesehen wurde. Inzwischen aber sind die Probleme und Risiken der Kernkraft allgemein bekannt, ein Ausbau der Kernkraft steht bei den meisten EU-Staaten nicht mehr auf der Agenda, Deutschland plant gar den Atomausstieg. Kritikern gilt der Vertrag daher als dringend reformbedürftig, manche fordern sogar die Auflösung von Euratom. Dem halten Befürworter der Organisation entgegen, dass Euratom bei der Aufstellung einheitlicher Sicherheitsstandards, beim Strahlenschutz und der Kontrolle von Kernmaterial nach wie vor unverzichtbare Funktionen erfülle.
Ausgabe: | 05/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |