Finanzlage der öffentlichen Haushalte in der EU
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Infografik Nr. 715542
Nach Jahren immer neu aufflammender Krisen haben viele EU-Mitgliedstaaten Schwierigkeiten, die europäischen Haushaltsregeln einzuhalten: ein jährliches Defizit von höchstens 3% und einen Schuldenstand von höchstens 60% des BIP. Vergleichen Sie anhand des ZAHLENBILDS die Haushaltslage in 15 wichtigen EU-Ländern!
Die europäischen Haushaltsregeln verlangen, dass die jährliche Neuverschuldung eines EU-Mitgliedstaates nicht über 3 % und der Schuldenstand des öffentlichen Haushalts nicht über 60 % des Bruttoinlandsprodukts hinausgeht. Eine „auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand“ hatte schon der Vertrag von Maastricht (1993) als Kriterium für den späteren Beitritt zum Euro-Währungsraum festgelegt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1997 stellte noch weiter gehende finanzpolitische Ziele auf: Er verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten, auf mittlere Sicht einen nahezu ausgeglichenen Gesamthaushalt zu erreichen oder gar Überschüsse zu erzielen. Damit sollten sie genügend Spielraum gewinnen, um normale Konjunkturrückschläge auch ohne Überschreiten der Defizitschwelle von 3 % des BIP bewältigen zu können.
Die Einhaltung dieser Regeln fiel manchen EU-Ländern aber schwer. Sie lebten weiterhin über ihre Verhältnisse und finanzierten einen zu hohen Anteil ihrer Ausgaben auf Pump. Das rächte sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/10, als die Staatseinnahmen wegbrachen und gleichzeitig hohe Ausgaben geleistet werden mussten. Die Krise vertiefte sich zur europäischen Staatsschuldenkrise. Fünf Euro-Länder mussten mit internationaler Hilfe vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet werden. Parallel dazu erweiterte die EU ihr Regelwerk, mit dem sich die Mitgliedstaaten zu strengerer Haushaltsdisziplin verpflichteten.
In den folgenden Jahren entspannte sich die Lage allmählich wieder. 2020 durchkreuzte aber die Corona-Pandemie alle Haushaltsplanungen. Während Wirtschaftsleistung und öffentliche Einnahmen einbrachen, mussten die Staaten massive Ausgabenprogramme zur Stützung der Wirtschaft und des Gesundheitswesens und zur sozialen Abfederung der Krise auf den Weg bringen. Sämtliche Staatshaushalte gerieten in die roten Zahlen; das durchschnittliche Haushaltsdefizit in der EU stieg 2020 auf rekordhohe 6,7 % des BIP. Wegen des „schweren Wirtschaftsabschwungs“ beschlossen Rat und Kommission, die Ausweichklausel des Stabilitätspakts anzuwenden und die Defizitregeln vorübergehend außer Kraft zu setzen.
2025 lag das durchschnittliche Defizit bei 3,1 %, der durchschnittliche Schuldenstand am Jahresende bei 81,7 % des BIP. Bereits im Juli 2024 hatte der Europäische Rat ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits gegen sieben EU-Staaten eröffnet, darunter Frankreich, Italien und Polen; Anfang 2026 kam Finnland als achter Staat hinzu. Nach den seit Ende April 2024 geltenden neuen Verfahrensregeln spricht der Rat Empfehlungen aus, wie die betroffenen Länder ihre Staatsfinanzen innerhalb eines mittelfristigen Zeitraums wieder in Ordnung bringen, dabei aber Investitionen und Wachstum fördern können.
| Ausgabe: | 06/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |