Europäischer Stabilitätsmechanismus - ESM
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Infografik Nr. 715595
Europäischer Stabilitätsmechanismus – ESM
Nach dem Ausbruch der europäischen Staatsschuldenkrise sahen sich die Länder der Eurozone bzw. der EU gezwungen, immer weiter reichende ...
Europäischer Stabilitätsmechanismus – ESM
Nach dem Ausbruch der europäischen Staatsschuldenkrise sahen sich die Länder der Eurozone bzw. der EU gezwungen, immer weiter reichende Schritte zur Bewältigung der Krise und zur Beruhigung der Finanzmärkte zu unternehmen. Denn letztlich stand nicht nur die Kreditwürdigkeit einzelner Länder, sondern der Fortbestand der gemeinsamen Währung auf dem Spiel. Ihre Beschlüsse gipfelten einerseits im sogenannten Fiskalvertrag, der die 25 teilnehmenden Staaten vorbeugend zu verbindlichen Haushaltsregeln und zur Einführung einer Schuldenbremse in ihr nationales Recht verpflichtet; andererseits im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Staat Hilfe leisten soll, wenn dessen Krise die gesamte Währungsunion gefährden könnte.
er Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus trat am 27.9.2012 in Kraft. Als dauerhafte Finanzinstitution löste der ESM, an dem inzwischen alle 19 Euro-Länder beteiligt sind, den 2010 geschaffenen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ESFM) ab. Aufgabe des ESM ist es, einem Euro-Land, das auf den Finanzmärkten keine Kredite mehr bekommt, mit Finanzhilfen beiseite zu stehen. Vorausgesetzt, die Hilfe ist zur Wahrung der Stabilität des ganzen Euro-Raums unabdingbar. Vorab wird die Schuldentragfähigkeit des Empfängerstaats einer Prüfung unterzogen; davon hängt u.a. ab, ob ein Schuldenschnitt unter Beteiligung der privaten Gläubiger als notwendig erscheint.
Hat der Gouverneursrat des ESM, der aus den Finanzministern der beteiligten Staaten besteht, der Finanzhilfe grundsätzlich zugestimmt, handelt eine Troika aus Vertretern der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds mit dem hilfesuchenden Staat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm aus, das auch die wirtschaftspolitischen Auflagen enthält, die das Land zur Wiederherstellung einer tragbaren Finanzsituation erfüllen muss. Nach Billigung und Unterzeichnung des Anpassungsprogramms gibt der Gouverneursrat die Stabilitätshilfen frei. In der Folge wird durch die Troika überprüft, ob der Empfängerstaat die eingegangenen Verpflichtungen einhält. Davon hängt die Freigabe weiterer Auszahlungen ab, über die das ESM-Direktorium entscheidet.
Der ESM verfügt über ein Stammkapital von rund 705 Mrd €, von denen 81 Mrd eingezahlt werden müssen und die übrigen 624 Mrd nach Bedarf abgerufen werden können. Die Finanzierungsanteile (und die Stimmrechte im ESM) richten sich nach Bevölkerung und Wirtschaftskraft jedes Landes und entsprechen den Kapitalanteilen bei der Europäischen Zentralbank.
Ausgabe: | 09/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |