Unternehmenssteuern: Sinkende Steuersätze
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Infografik Nr. 725273
Seit dem Ende der 1990er Jahre wurden die Steuersätze für Unternehmenssteuern in der EU deutlich reduziert. Nach Daten der EU-Kommission gingen sie in den heute zur EU gehörenden 27 Ländern von durchschnittlich 35,0% (1995) auf nur noch 21,4% (2021) zurück. In den 19 Ländern der heutigen Eurozone sanken sie im gleichen Zeitraum von durchschnittlich 35,8 % auf 23,2 %. Im Hintergrund dieser Entwicklung stand das Bemühen der einzelnen Länder, sich gegenüber den europäischen Nachbarn und anderen konkurrierenden Nationen durch niedrigere Steuersätze als Standort für Unternehmen zu empfehlen und Steuerflucht zu unterbinden. Die tatsächliche Belastung durch die Unternehmenssteuern sank nicht ganz so stark wie die nominalen Steuersätze. Um allzu große Steuerausfälle zu vermeiden, wurden im Gegenzug nämlich oft Sonderregelungen gestrichen und Steuerschlupflöcher geschlossen. Durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wurden die niedrigeren Steuersätze aber nur teilweise ausgeglichen.
Auch die Entwicklung in Deutschland folgte diesem Trend. Dort wurden die Unternehmenssteuern sogar besonders deutlich reduziert: 1995 lag die durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland noch bei knapp 57 %, bis 2021 wurde sie auf rund 30 % gesenkt. Allerdings gehört die Bundesrepublik damit immer noch zu den Ländern mit den höchsten Unternehmenssteuern in der EU; höhere Sätze verlangen nur Malta (35 %) und Portugal (32 %). Dagegen setzen vor allem die osteuropäischen Länder auf niedrige Steuersätze, um Unternehmen ins Land zu locken. Die Steuerbelastung für Unternehmen liegt in Osteuropa meist unter 20 %; am niedrigsten ist sie in Bulgarien (10 %) und Ungarn (11 %). Unter den übrigen EU-Staaten stechen Irland und Zypern mit Niedrigsteuersätzen von jeweils nur 12,5 % hervor.
Der aggressive Steuerwettbewerb in der EU leistet der Steuervermeidung im großen Stil Vorschub, weil viele multinationale Unternehmen die unterschiedliche Besteuerung in den einzelnen Ländern ausnutzen und ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern; trotz hoher Gewinne zahlen sie in der EU nur äußerst geringe Steuern. Um mehr Transparenz bei solchen Praktiken zu schaffen, haben sich der Rat und das Europaparlament im Juni 2021 auf einen Vorschlag zur Einführung des Country-by-Country-Reporting geeinigt: Multinationale Konzerne sollten künftig offenlegen müssen, in welchen Ländern sie ihre Gewinne erzielen und wie sie diese versteuern. Zudem will die EU-Kommission das System der Unternehmensbesteuerung in der EU vereinheitlichen. Zusätzlichen Schwung in dieser Frage erwartet sie von der Einigung auf eine globale Mindeststeuer, der auf Ebene der OECD bisher 130 Staaten zugestimmt haben.
Ausgabe: | 08/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |