Europäische Nachbarschaftspolitik
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Infografik Nr. 725598
Jede Erweiterung der EU machte frühere Nachbarn zu Mitgliedstaaten und verlagerte die Grenzen der Gemeinschaft ein Stück weiter nach außen. Nach der großen Beitrittsrunde 2004 stellte sich die Frage, wie die EU mit jenen neuen Anrainerstaaten umgehen sollte, denen eine EU-Mitgliedschaft aller Voraussicht nach verschlossen bleiben würde. Dazu legte die EU-Kommission noch im Mai 2004 ein Strategiepapier vor, in dem sie die Grundlagen einer Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) entwarf. Diese Politik zielt darauf ab, die angrenzenden Staaten zu Partnern der wirtschaftlichen Entwicklung, des kulturellen Dialogs, der Stabilität und der Sicherheit in der EU zu machen, ohne damit das Versprechen eines Beitritts zu verbinden. Hat sie Erfolg, so die dahinterstehende Überlegung, ist die EU von einem Kranz eng mit ihr verbundener Staaten umgeben und zieht auch erheblichen sicherheitspolitischen Gewinn daraus.
Das Angebot privilegierter Beziehungen richtet sich an die östlichen und südlichen Nachbarstaaten. Ausgangspunkt der ENP ist die Verpflichtung auf gemeinsame Grundwerte: Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Marktwirtschaft, verantwortliche Staatsführung und nachhaltige Entwicklung. Auf der Grundlage schon bestehender Kooperations- und Assoziierungsabkommen schließt die EU mit den Partnerländern bilaterale Rahmenvereinbarungen, entweder in Form von Aktionsplänen oder von sogenannten Partnerschaftsprioritäten. In diesen Vereinbarungen werden Felder der Zusammenarbeit abgesteckt. Dabei werden Interessen und Kapazitäten sowohl der EU als auch der jeweiligen Partnerländer berücksichtigt. Ein wichtiges Ziel ist die Entwicklung demokratischer, sozial gerechter und inklusiver Gesellschaften – dieser Schwerpunkt wurde insbesondere nach den Erfahrungen aus dem arabischen Frühling 2011 mit Blick auf die südlichen Nachbarn gesetzt. Zudem sollen die bilateralen Vereinbarungen die wirtschaftliche Integration fördern und die grenzüberschreitende Mobilität der Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Im Gegenzug gewährt die EU finanzielle, wirtschaftliche und politische Unterstützung. Für die Zeit ab 2021 sollen viele der Aktionspläne und Partnerschaftsprioritäten umfassend erneuert werden. Ergänzt werden die bilateralen Formate durch multilaterale Kooperationsformen wie die Schwarzmeer-Synergie und die Mittelmeerunion (seit 2008) sowie die Östliche Partnerschaft (seit 2009).
Nicht zu den ENP-Staaten gehört Russland. Grundlage für die Beziehungen der EU zu Russland ist seit 1997 ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das allerdings reformbedürftig ist. Gespräche über ein neues EU-Russland-Abkommen wurden 2014 wegen des Ukraine-Konflikts ausgesetzt.
Ausgabe: | 11/2021 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |