Die Verfassung Spaniens
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Infografik Nr. 822510
Für Spanien begann 1975 eine neue politische Epoche. Seit dem Sieg der Nationalisten im Spanischen Bürgerkrieg (1936-39) hatte General Francisco Franco das Land mehr als 35 Jahre lang dikta ...
Für Spanien begann 1975 eine neue politische Epoche. Seit dem Sieg der Nationalisten im Spanischen Bürgerkrieg (1936-39) hatte General Francisco Franco das Land mehr als 35 Jahre lang diktatorisch regiert und von der Entwicklung der westeuropäischen Demokratien weitgehend abgeschnitten. Aufgrund des 1947 per Volksabstimmung gebilligten Nachfolgegesetzes wurde nach Francos Tod die Monarchie in Spanien wiederhergestellt. Der seit 1969 als Nachfolger feststehende Prinz Juan Carlos von Borbón wurde im November 1975 zum König proklamiert. Es folgte eine schwierige Phase des Übergangs zur parlamentarischen Monarchie, die der Gefahr eines Putschs von rechts und den Terrorakten separatistischer Untergrundorganisationen ausgesetzt war. Am 15. Juni 1977 fanden in Spanien erstmals nach mehr als vierzig Jahren wieder demokratische Wahlen statt. Im Oktober 1978 verabschiedete das Parlament den Entwurf einer neuen Verfassung. Sie wurde anschließend in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit (88 %) angenommen und trat am 29. Dezember 1978 in Kraft.
Nach dieser Verfassung ist Spanien ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat in der Form einer parlamentarischen Monarchie. Dem König als Oberhaupt des Staates sind hauptsächlich repräsentative Aufgaben zugewiesen; bei der Konsolidierung der jungen spanischen Demokratie erwies sich die Autorität des Königs als stabilisierendes Element. Träger der gesetzgebenden Gewalt ist das aus zwei Kammern bestehende Parlament (Cortes Generales). Die 350 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden durch die Wahlbevölkerung auf vier Jahre gewählt. Die 266 Mitglieder des Senats, der territorialen Vertretung, gehen zum Teil aus direkten Wahlen in den spanischen Provinzen hervor, zum Teil werden sie durch die Parlamente der Autonomen Regionen benannt. Gesetzesinitiative steht beiden Kammern des Parlaments und der Regierung zu. Gegen Gesetzesbeschlüsse des Abgeordnetenhauses kann der Senat sein Veto einlegen, das jedoch überstimmt werden kann.
Der Ministerpräsident, der die Tätigkeit der Regierung leitet, wird am Anfang jeder Legislaturperiode vom Abgeordnetenhaus gewählt und durch den König ernannt. Die weiteren Regierungsmitglieder ernennt und entlässt der König auf Vorschlag des Ministerpräsidenten. Gegenüber dem Abgeordnetenhaus ist die Regierung für ihre Politik verantwortlich; nur durch konstruktives Misstrauensvotum, also die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten, kann sie abgelöst werden. Der Ministerpräsident kann die Auflösung einer oder beider Kammern des Parlaments vorschlagen und damit Neuwahlen herbeiführen.
Ausgabe: | 11/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |