Allfinanzaufsicht

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Infografik Nr. 459105

Die staatliche Aufsicht über die Finanzmärkte in Deutschland wurde zum 1. Mai 2002 neu organisiert. Die vorher getrennten Zuständigkeiten für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel sind seitdem sektorübergreifend unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zusammengefasst.

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Die staatliche Aufsicht über die Finanzmärkte in Deutschland wurde zum 1. Mai 2002 neu organisiert. Die vorher getrennten Zuständigkeiten für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel sind seitdem sektorübergreifend unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zusammengefasst. Mit dieser organisatorischen Neuausrichtung zog der Gesetzgeber die Konsequenz daraus, dass Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute sich nicht wie früher auf ihre speziellen, klar umrissenen Geschäftsfelder beschränkten, sondern sich zu Allfinanzdienstleistern entwickelten, die ihren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten aus einer Hand anboten – von der Kontoführung über die Finanzierung und die Vermögensverwaltung bis zur Versicherung. Darüber hinaus war ein Trend zur Bildung großer Finanzkonglomerate, zur konzernmäßigen Verflechtung von Banken, Versicherungen, Wertpapierhäusern usw. festzustellen. Diese neuen, komplexen Marktstrukturen machten es ebenfalls notwendig, die staatlichen Aufsichtsfunktionen zur Allfinanzaufsicht zu bündeln.

Dass in der Finanzkrise 2008 auch deutsche Banken in Schieflage gerieten, konnte die BAFin nicht verhindern. Die Bedeutung einer handlungsfähigen, international vernetzten Finanzmarktaufsicht wurde durch die Krise allerdings nachdrücklich unterstrichen. Oberstes Ziel der BAFin ist es daher nach wie vor, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten Finanzmarkts in Deutschland sicherzustellen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Sicherung der Zahlungsfähigkeit bei Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern. Im Rahmen der Bankenaufsicht wird u.a. darüber gewacht, ob die Kreditinstitute über genügend Eigenkapital verfügen, die eingegangenen Risiken wirksam kontrollieren und steuern, ausreichende Risikovorsorge getroffen haben und ordnungsgemäß geführt werden. Die BAFin erfüllt ihre Aufgaben dabei (zusammen mit der Bundesbank) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für den Euroraum unter Leitung der Europäischen Zentralbank. Die BAFin soll ferner darüber wachen, dass Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte nicht ohne die erforderliche staatliche Erlaubnis betrieben werden. Sie soll für transparente Verhältnisse auf dem Finanzmarkt sorgen und so zum Schutz der Bankkunden, Versicherungsnehmer und Anleger beitragen.

Anfang 2018 wurden in die BAFin auch die Aufgaben der Nationalen Abwicklungsbehörde eingegliedert. Für den Fall, dass der Zusammenbruch einer Bank die Finanzstabilität gefährdet, ist sie mit weitgehenden Eingriffsrechten ausgestattet und kann die Restrukturierung oder Abwicklung des Instituts betreiben.

Ausgabe: 07/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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