Die Verfassung der Republik Italien

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Infografik Nr. 826510

Italien war seit seiner Gründung als Nationalstaat (1861) der Staatsform nach eine Monarchie. Diese bestand formal auch während der faschistischen Diktatur weiter. Nach dem Sturz des Faschismus entschied sich das italienische Volk am 2.6.1946 für die Abschaffung der Monarchie und die Einführung der republikanischen Staatsform. Am 18.6.1946 wurde die Republik ausgerufen. Mit Beginn des Jahres 1948 trat die neue Verfassung der Republik Italien in Kraft.

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Italien war seit seiner Gründung als Nationalstaat (1861) der Staatsform nach eine Monarchie. Diese bestand formal auch während der faschistischen Diktatur weiter. Nach dem Sturz des Faschismus entschied sich das italienische Volk am 2.6.1946 für die Abschaffung der Monarchie und die Einführung der republikanischen Staatsform. Am 18.6.1946 wurde die Republik ausgerufen. Mit Beginn des Jahres 1948 trat die neue Verfassung der Republik Italien in Kraft.

Nach den dort festgelegten Grundsätzen der staatlichen Ordnung ist Italien eine parlamentarische Demokratie. Die gesetzgebende Gewalt auf der gesamtstaatlichen Ebene liegt bei den zwei gleichberechtigten Kammern des Parlaments, der Abgeordnetenkammer und dem Senat, die auf jeweils fünf Jahre gewählt werden. Zur Wahl des Senats sind die Bürger/-innen ab 25 Jahren zugelassen. Die Abgeordnetenkammer zählt 630, der Senat 315 (gewählte) Mitglieder. Gesetze müssen von beiden Kammern gebilligt werden. Änderungen durch eine Kammer erfordern eine Neubefassung durch die andere Kammer; das erschwert ein zügiges Verfahren. Zur Verabschiedung eines verfassungsändernden Gesetzes müssen beide Kammern ihre Zustimmung im Abstand von mindestens drei Monaten wiederholen. Über beschlossene Gesetze können die Bürger auch direkt per Volksabstimmung entscheiden. Das Recht zur Gesetzesinitiative haben in erster Linie die einzelnen Parlamentsmitglieder, die Regierung und die Regionalräte.

Der Staatspräsident wird vom Parlament in gemeinsamer Sitzung sowie durch Vertreter der 20 Regionen für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Ministerrats; er verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht gegen Beschlüsse des Parlaments und verkündet die Gesetze. Die Regierung als oberstes Exekutivorgan ist vom Vertrauen beider Parlamentskammern abhängig.

Durch die Reform von 2001 wurden föderalistische Elemente in die Verfassung aufgenommen. Art. 117 der Verfassung führt nunmehr die Sachgebiete auf, die der gesamtstaatlichen Gesetzgebung vorbehalten sind. Für alle dort nicht ausdrücklich genannten Gebiete liegt die Gesetzgebungsbefugnis bei den Regionen. Eine weitere Verfassungsreform wurde 2015 auf den Weg gebracht. Durch sie sollte u.?a. der Senat zu einer rein föderalen Kammer umgebildet werden (ähnlich dem deutschen Bundesrat) und Kompetenzen in der Gesetzgebung verlieren. Die Regierung wäre auch nicht mehr an das Vertrauen des Senats gebunden gewesen. Ende 2016 wurde diese Reform jedoch per Volksabstimmung abgelehnt.

Ausgabe: 07/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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