Recht für Verbraucher: Musterfeststellungsklage

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Infografik Nr. 129630

In der heutigen Zeit der Massenproduktion und des Massenkonsums kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen eine größere Zahl von Verbrauchern auf dieselbe Art und Weise mit falschen Leistungsversprechen getäuscht oder mit fehlerhaften Produkten beliefert wird.

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In der heutigen Zeit der Massenproduktion und des Massenkonsums kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen eine größere Zahl von Verbrauchern auf dieselbe Art und Weise mit falschen Leistungsversprechen getäuscht oder mit fehlerhaften Produkten beliefert wird. Häufig verzichten die Geschädigten dann darauf, ihr Recht einzeln geltend zu machen, weil sie sich nicht auf einen aufwändigen Rechtsstreit mit einem großen Unternehmen einlassen wollen. Mit der Musterfeststellungsklage, die zum 1.11.2018 ins deutsche Zivilprozessrecht aufgenommen wurde, eröffnet sich für sie jedoch ein neuer, auch kostengünstiger Weg, zu ihrem Recht zu kommen.

Eine Musterfeststellungsklage als Instrument der kollektiven Rechtsdurchsetzung kommt in Betracht, wenn zahlreiche Verbraucher den gleichen Schaden erlitten haben (z.B. durch Produktfehler, überhöhte Gebühren, nicht erbrachte Leistungen). In einem ersten Schritt erhebt ein anerkannter Verbraucherschutzverband gewissermaßen stellvertretend für alle Betroffenen Klage gegen das Unternehmen, das den Schaden zu verantworten hat. Ziel der Klage ist es, die zentralen Tatsachen- und Rechtsfragen in dieser Angelegenheit gerichtlich feststellen zu lassen. Mindestens zehn Betroffene müssen es sein, damit eine Musterfeststellungsklage erhoben werden kann, und mindestens 50 müssen sich innerhalb von zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage in das Klageregister eintragen lassen.

Das Klageregister zur Musterfeststellungsklage wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es dient der Bekanntmachung der Klage und aller damit zusammenhängenden Termine und Entscheidungen. Es gibt Auskunft darüber, auf welchen Sachverhalt sich die Klage gründet und welche Feststellungen sie erreichen will, gegen wen sie sich richtet und vor welchem Gericht sie verhandelt wird. Verbraucher, die vom gleichen Sachverhalt betroffen sind, können sich dort innerhalb einer bestimmten Frist anmelden. Sie werden damit nicht zu Verfahrensbeteiligten, profitieren aber von der Bindungswirkung eines Musterfeststellungsurteils, d.h. sie können in einem nachfolgenden Verfahren ihre individuellen Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche geltend machen und sich dabei auf die grundlegenden Feststellungen des Musterverfahrens berufen. Kommt es schon im Verfahren zu einem Vergleich, gilt er unmittelbar für die angemeldeten Verbraucher; sie sind aber nicht verpflichtet ihn anzunehmen. Das Gericht genehmigt den Vergleich durch unanfechtbaren Beschluss, wenn es ihn für angemessen hält und ihn weniger als 30 % der eingetragenen Verbraucher ablehnen.

Ausgabe: 08/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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