Gang der Gesetzgebung

Gang der Gesetzgebung
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Infografik Nr. 066006

Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Gesetzgebung des Bundes dem Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates zugewiesen. Bundesgesetze ­ so heißt es in Art. 77 GG ­ werden vom Bundestag beschlossen und nach ihrer Annahme unve...
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Ausgabe: 04/1992
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Downloadvariante: color
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