Parlamentarische Kontrollrechte

Parlamentarische Kontrollrechte
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Infografik Nr. 066250

Der Bundestag hat das Recht und die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Er ist dazu mit umfangreichen Frage- und Informationsrechten ausgestattet, die vor allem von der Opposition genutzt werden. Welche Rechte sind das im Einzelnen, wer kann sie geltend machen und wo sind sie geregelt?

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Der Bundestag hat das Recht und die Aufgabe, das Handeln der Regierung fortlaufend zu kontrollieren und die politischen Vorgänge dadurch für die Öffentlichkeit transparent werden zu lassen. Nach Art. 43 Grundgesetz können der Bundestag und seine Ausschüsse die Anwesenheit jedes Mitglieds der Regierung verlangen. Mit diesem Zitierrecht ist auch ein Fragerecht gegenüber dem herbeigerufenen Regierungsmitglied verbunden. Frage- und Informationsrechte lassen sich insbesondere aber aus der Rechtsstellung der Abgeordneten nach Art. 38 GG herleiten. Im Einzelnen sind die parlamentarischen Kontrollbefugnisse in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt. Sie dienen zur Beschaffung von Informationen, die von den Abgeordneten für ihre Gesetzgebungs- und Kontrolltätigkeit benötigt werden. Darüber hinaus geben sie Gelegenheit, die Regierung zur Klarstellung ihrer Aktivitäten und Absichten aufzufordern, sich öffentlich mit der Regierungspolitik auseinanderzusetzen und ihr sachliche und personelle Alternativen entgegenzustellen. Die Kontrollrechte werden daher überwiegend von der Opposition genutzt.

Zu den Instrumenten der Kontrolle gehören Kleine und Große Anfragen, schriftliche Fragen und Fragestunden, Aktuelle Stunden und Regierungsbefragungen. Mindestens 5 % der Abgeordneten oder eine Fraktion können schriftliche Fragen zu einem Thema an die Regierung richten. Große Anfragen betreffen meist umfangreichere, politisch gewichtige Themen und können zahlreiche Einzelfragen umfassen. An die schriftliche Antwort schließt sich eine Plenardebatte an, die Gelegenheit zur grundsätzlichen Auseinandersetzung über einen Politikbereich gibt. Kleine Anfragen werden von der Regierung nur schriftlich beantwortet. Sie geben der Opposition Gelegenheit, politische Aktivität zu demonstrieren und Informationen oder Aussagen zu erlangen, auf die später wieder Bezug genommen werden kann.

Die einzelnen Abgeordneten haben das Recht, kurze mündliche und schriftliche Fragen an die Regierung zu stellen. Die Beantwortung der mündlichen Fragen, die durch Zusatzfragen ergänzt werden können, erfolgt in den Fragestunden, die in jeder Sitzungswoche des Bundestags abgehalten werden. Zudem kann jede/r Abgeordnete vier schriftliche Fragen im Monat an die Regierung richten. Eine Aktuelle Stunde kann im Anschluss an eine Fragestunde oder unabhängig davon als Aussprache über Themen von aktuellem Interesse verlangt werden. Sie ist zeitlich begrenzt; die einzelnen Redebeiträge dürfen höchstens 5 Minuten dauern. Schließlich haben die Abgeordneten die Möglichkeit, sich jeden Mittwoch nach der Kabinettssitzung in einer halbstündigen Regierungsbefragung über die Ergebnisse der Kabinettsberatungen zu informieren.

Ausgabe: 04/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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