Das Wahlrecht der Weimarer Republik
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Infografik Nr. 085060
Die Verfassung der Weimarer Republik von 1919 schrieb für die Reichstagswahl das Verhältniswahlrecht vor. Mit dem Wesen der neuen Demokratie schien allein ein Wahlrecht vereinbar, das allen Wählerstimmen die gleichen Erfolgschancen bei der Mandatsverteilung einräumte: Der Wählerwille sollte sich in der Zusammensetzung des Reichstags möglichst unverfälscht widerspiegeln.
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