Auflösung und Neuwahl des Bundestags 2024/2025

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Infografik Nr. 088405

Zum vierten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurde Ende Dezember 2024 der Bundestag aufgelöst. Das ZAHLENBILD geht den Etappen dieses Vorgangs nach – vom „Scheidungspapier“ der FDP bis zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025.

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Auflösung und Neuwahl des Bundestags 2024/2025

Das Grundgesetz räumt dem Deutschen Bundestag kein Selbstauflösungsrecht ein. Es lässt eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode überhaupt nur zu, ● wenn bei der Wahl des Bundeskanzlers auch im dritten Durchgang die Mehrheit der Bundestagsmitglieder verfehlt wird (Art. 63) und ● wenn der Bundeskanzler mit einer Vertrauensfrage im Parlament scheitert (Art. 68). Die Auflösung des Bundestags wird durch den Bundespräsidenten angeordnet, der im Falle des Art. 68 allerdings erst auf Vorschlag des Bundeskanzlers
tätig werden kann.

Seit Bestehen der Bundesrepublik wurde der Bundestag viermal – 1972, 1983, 2005 und 2024 – nach Art. 68 aufgelöst. Zuvor war die Vertrauensfrage jedes Mal mit Wissen und Willen der Regierung und der sie tragenden Parteien gescheitert. Das heißt, es wurden bewusst Neuwahlen angestrebt, um der Regierung ein neues Mandat durch die Wählerinnen und Wähler zu verschaffen. Verfassungsrechtlich ist dieses Verfahren, über eine „unechte Vertrauensfrage“ zu Neuwahlen zu gelangen, allerdings nicht unumstritten. Im Lauf des Jahres 2024 waren die Bruchlinien innerhalb der seit 2021 bestehenden „Ampelkoalition“ aus SPD, GRÜNEN und FDP immer deutlicher geworden. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Stagnation und der Herausforderungen durch den Ukrainekrieg traten immer schärfere Gegensätze in finanzpolitischen Fragen hervor. Ende 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 und die damit beschlossene Umwidmung nicht genutzter Corona-Hilfen für die Energie- und Klimapolitik unter Umgehung der „Schuldenbremse“ für verfassungswidrig erklärt. Damit fehlte der Koalition ein Finanzvolumen von 60 Mrd €, mit dem unterschiedliche politische Auffassungen hätten überbrückt werden können. Für den Haushaltsplan 2025 konnte schon keine befriedigende Einigung gefunden werden. Finanzminister Lindner (FDP) drängte auf Einhaltung der Schuldenbremse und legte Ende Oktober 2024 ein Papier zur „Wirtschaftswende“ in Deutschland vor, das von SPD und GRÜNEN als Provokation aufgefasst wurde.

Am 6.11.2024 bat Bundeskanzler Scholz den Bundespräsidenten um die Entlassung des Finanzministers. Daraufhin zog sich die FDP aus der Koalition zurück, so dass die Regierung über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügte. Am 16.12.2024 stellte sich Scholz der Vertrauensfrage im Bundestag, für die er erwartungsgemäß keine Mehrheit fand. Auf seinen Vorschlag löste der Bundespräsident am 27.12.2024 den Bundestag auf und setzte zugleich den 23.2.2025 als Termin für die Bundestagswahl fest.

Ausgabe: 04/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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