Deutsch-Französische Zusammenarbeit

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Infografik Nr. 100240

Die Annäherung der ehemaligen „Erbfeinde“ Deutschland und Frankreich bildet den Kern der Befriedung Westeuropas nach Jahrhunderten der Kriege. Der am 22.1.1963 in Paris unterzeichnete Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) fixierte die Freundschaft der beiden Länder in einem völkerrechtlichen Dokument.

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Die Annäherung der ehemaligen „Erbfeinde“ Deutschland und Frankreich bildet den Kern der Befriedung Westeuropas nach Jahrhunderten der Kriege. Der am 22.1.1963 in Paris unterzeichnete Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) fixierte die Freundschaft der beiden Länder in einem völkerrechtlichen Dokument. Die „Väter“ des Vertrags, Charles de Gaulle und Konrad Adenauer, waren überzeugt, dass „die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk … ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker von Grund auf neu gestaltet“. Seitdem ist auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet eine beispiellos enge Partnerschaft entstanden, von der auch immer wieder Anstöße für die europäische Einigung ausgingen. Die Bedeutung des Élysée-Vertrags beruht nicht zuletzt darauf, diese Entwicklung gefördert und die Kooperation zum Regelfall gemacht zu haben. Das durch ihn geschaffene Netz gegenseitiger Konsultationen wurde durch Zusatzprotokolle zum Élysée-Vertrag (1988/89) und durch die Gemeinsame Erklärung zum 40. Jahrestag des Vertrags (2003) noch enger geknüpft. Der Aachener Vertrag (2019) ergänzte den Élysée-Vertrag um weitere Politikbereiche einer vertieften Zusammenarbeit.

Eine zentrale Funktion erfüllen seit 2003 die Gipfeltreffen in Form des deutsch-französischen Ministerrats: Mindestens einmal jährlich treten die beiden Regierungen zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung zusammen, um über konkrete bilaterale Vorhaben zu beraten und gemeinsame Standpunkte in europäischen Fragen zu finden. Als Bevollmächtigter für kulturelle Angelegenheiten ist ein Vertreter der deutschen Länder mit von der Partie. An den Sitzungen nehmen auch der Beauftragte bzw. der Generalsekretär für die deutsch-französische Zusammenarbeit teil. Deren Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit der Regierungen zu koordinieren; sie kümmern sich um die grenzüberschreitende regionale Kooperation und den Austausch zwischen den Zivilgesellschaften und bringen ihre Vorschläge auch auf europäischer Ebene ein.

Seit 2001 kommen der französische Staatspräsident und der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin im Rahmen der „Blaesheim-Treffen“ in unregelmäßigem Abstand zu informellen Gesprächen zusammen.  Diese dienen der gegenseitigen Abstimmung und haben auch große atmosphärische Bedeutung.      

Der Deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat wurde 2019 zum Steuerungsorgan für die gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik aufgewertet. Weitere Gremien der Zusammenarbeit sind u.a. der Finanz- und Wirtschaftsrat, der Integrationsrat, der Umweltrat und der Kulturrat.

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