Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
42 Credits
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 174002
Die Anfang 2003 eingeführte Grundsicherung eröffnete älteren Mitbürger/-innen (ab der Rentenaltersgrenze) und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen (ab 18 Jahren) einen gesonderten Weg zur Deckung ihres Existenzminimums – vorausgesetzt, ihr Einkommen oder verwertbares Vermögen ist zu niedrig, als dass sie davon leben könnten.
Zuletzt angesehen