Die Ordnung des Handwerks
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Infografik Nr. 347241
Nach den ursprünglichen Bestimmungen der Handwerksordnung durfte ein Handwerksunternehmen nur betreiben, wer eine Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk abgelegt hatte und in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen war. Die strengen Zulassungsvoraussetzungen sollten die berufliche Qualifikation im Handwerk hoch halten, wirkten dadurch faktisch aber auch als Zugangssperre.
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