Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland

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Aus den ersten Anfängen in der Nachkriegszeit hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland zu einer vielgestaltigen Medienorganisation entwickelt. Die Rundfunkanstalten mit ihren Sendegebieten und die Programmangebote im Überblick. Dazu ein kurzer Abriss der Entwicklung und der besonderen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.

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Das Rundfunksystem Deutschlands ist durch ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern gekennzeichnet. Bis zur Einführung dieser dualen Medienorganisation beherrschte der öffentlich- rechtliche Rundfunk im früheren Bundesgebiet allein das Feld. Die Grundlagen dafür wurden nach Kriegsende unter dem Einfluss der Siegermächte geschaffen. 1948/49 entstanden im Westen Deutschlands mehrere regionale Rundfunkanstalten als staatsferne, selbstverwaltete, durch Gebühren finanzierte Anstalten des öffentlichen Rechts. Nach der deutschen Einigung stand diese Organisationsform auch Pate bei der Neuordnung des Rundfunks im Osten Deutschlands. Rundfunk und Fernsehen sind neben der Presse die bedeutendsten Mittler von Meinungen, Nachrichten und politischen Informationen. Art. 5 GG, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert, hebt die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk besonders hervor. Als das Bundesverfassungsgericht 1986 grünes Licht für den privaten Rundfunk gab, stellte es gleichzeitig fest, dass die „Grundversorgung“ der Bevölkerung Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist. Dazu gehört, dass sie nahezu überall zu empfangen sind, ein inhaltlich umfassendes Programm anbieten und eine breite Meinungsvielfalt gewährleisten.
Im Zentrum des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems stehen die neun Landesrundfunkanstalten, die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD) zusammengeschlossen sind. Auf der Grundlage des Medienstaatsvertrags der Länder strahlen die Anstalten gemeinsam das bundesweite Erste Programm des Deutschen Fernsehens aus („Das Erste“). In ihrem jeweiligen Sendegebiet verbreiten sie außerdem die sogenannten Dritten Fernsehprogramme und mehrere Hörfunkprogramme. Träger des zweiten Fernsehprogramms ist das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das von den Ländern 1961 als gemeinsame Anstalt errichtet wurde. Durch Spartenprogramme wie One, tagesschau24, ZDFneo oder ZDFinfo werden die TV-Angebote ergänzt; hinzu kommt das gemeinsame Online-Netzwerk Funk. ZDF und ARD betreiben zusammen mit dem österreichischen und dem schweizerischen Fernsehen das Kabelprogramm 3sat. Weitere Gemeinschaftsunternehmen von und mit ARD und ZDF sind der deutsch-französische Kulturkanal arte, das Kinderprogramm KIKA und der Dokumentations- und Ereigniskanal Phoenix.
Das 1994 errichtete öffentlich-rechtliche Deutschlandradio verbreitet vier Hörfunkprogramme: das Informationsprogramm Deutschlandfunk, das Kulturprogramm Deutschlandfunk Kultur, das Jugendprogramm Deutschlandfunk Nova und das Debatten- und Sonderprogramm Deutschlandradio.

Ausgabe: 08/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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