Alterungsbedingte Staatsausgaben

Alterungsbedingte Staatsausgaben
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Infografik Nr. 725428

Die demografischen Verhältnisse in der EU ? niedrige Geburtenraten, zunehmende Lebenserwartung ? haben zur Folge, dass in den Mitgliedstaaten immer mehr alte Menschen leben und versorgt werden müssen. Wie gut sind die EU-Länder darauf vorbereitet? Ein Blick voraus ins Jahr 2045.

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Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung haben zur Folge, dass sich der Altersschwerpunkt der Bevölkerung in den EU-Ländern immer weiter nach oben verlagert. Während die Rentnerjahrgänge einen wachsenden Teil der Bevölkerung ausmachen, verringert sich das Gewicht der aktiven mittleren Jahrgänge und auch die unteren Jahrgänge sind nur noch relativ schwach besetzt. Von diesen Verschiebungen im Altersaufbau gehen erhebliche Mehrbelastungen für die öffentlichen Finanzen aus. Quer durch die EU ist mit steigenden Ansprüchen an die altersbezogenen Dienste und Transferleistungen zu rechnen.

Der EU-Gipfel von Stockholm im März 2001 forderte deshalb, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Diesem Auftrag folgend, legt die Europäische Kommission alle drei Jahre einen Ausblick auf die alterungsbedingten Ausgaben der EU-Mitglieder, zuletzt mit Vorausberechnungen für 2045 bzw. 2070. In diese Berechnungen wurden vier Bereiche staatlicher Daseinsvorsorge einbezogen, nämlich Alterssicherung, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege und Bildungswesen.

Welche Kosten diese Bereiche heute und in Zukunft verursachen, hängt zunächst von den demografischen Gegebenheiten jedes Landes ab – manche Bevölkerungen altern schneller als andere –, dann aber auch von den politischen Antworten auf die anstehenden Veränderungen. So macht sich die demografische Alterung in Ländern wie Portugal, Italien, Griechenland oder Spanien stärker bemerkbar als z.B. in Irland oder Schweden. Doch haben viele EU-Länder, darunter Deutschland, bereits Reformen umgesetzt, mit denen die alterungsbedingten Mehrbelastungen abgemildert werden können, während andere diese unpopuläre Aufgabe noch vor sich herschieben.

Der Bericht zeigt unter anderem, wie sich die alterungsbezogenen öffentlichen Ausgaben bis zum Jahr 2045 entwickeln, wenn die angenommenen demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen eintreten, der heutige Stand der (Sozial-)Gesetzgebung jedoch unverändert bleibt. Unter diesen Voraussetzungen würde die alterungsbedingte Ausgabenlast, die sich in der EU-27 2019 noch auf 24,0 % des Bruttoinlandsprodukts belief, in der Basisprojektion bis 2045 um 2,4 Prozentpunkte auf 26,4% des BIP ansteigen. Mit wesentlich höheren Mehrbelastungen wäre u.a in Rumänien, der Slowakei, Slowenien oder Luxemburg zu rechnen – ein Indiz für noch nicht gelöste Reformaufgaben. Deutschland müsste 2045 rund 26,1 % des BIP aufwenden, 2,8 Prozentpunke mehr als 2019.

Ausgabe: 01/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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