Exportgarantien des Bundes

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Infografik Nr. 487201

Zur Absicherung der Ausfuhrgeschäfte stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. So übernimmt der Bund Ausfuhrgarantien für den Handel mit ausländischen Privatfirmen und Ausfuhrbürgschaften für Geschäfte mit staatlichen Stellen oder ähnlichen Einrichtungen im Ausland.

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Die deutsche Exportwirtschaft unterhält Handelsbeziehungen mit der ganzen Welt. Nicht selten werden die Geschäftsverbindungen zum Ausland aber durch unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Einflüsse gestört, so dass z.B. Aufträge platzen oder Lieferungen unbezahlt bleiben. Um die Unternehmen und die in der Exportfinanzierung tätigen Banken von solchen Risiken zu entlasten und so die Ausfuhr auch in „schwierige“ Märkte zu fördern, springt ihnen der Staat mit einer Art Exportversicherung bei. Voraussetzung ist, dass keine marktmäßige, privatwirtschaftliche Risikoabdeckung erreicht werden kann. Mit der Abwicklung dieser Versicherung sind die Euler Hermes Deutschland AG und die PricewaterhouseCoopers AG als Treuhänder beauftragt.

Zur Absicherung der Ausfuhrgeschäfte stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. So übernimmt der Bund Ausfuhrgarantien für den Handel mit ausländischen Privatfirmen und Ausfuhrbürgschaften für Geschäfte mit staatlichen Stellen oder ähnlichen Einrichtungen im Ausland. Er deckt die Risiken der Hersteller oder Lieferanten (Fabrikationsdeckung, Ausfuhrdeckung) und die Risiken der Kredit gewährenden Banken (Finanzkreditgarantie oder -bürgschaft). Dabei kann sich die Absicherung auf einen einzelnen Exportvorgang, auf fortlaufende Ausfuhrgeschäfte mit dem gleichen Abnehmer oder auch pauschal auf die Belieferung mehrerer Kunden in unterschiedlichen Ländern beziehen.

Für die in Anspruch genommenen Garantien und Bürgschaften wird ein risikoabhängiges Entgelt erhoben. Ein interministerieller Ausschuss unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums legt jeweils fest, für welche Länder, bis zu welcher Obergrenze und unter welchen Bedingungen eine Risikodeckung möglich ist. Bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit von Exportvorhaben werden auch ökologische, soziale und entwicklungspolitische Auswirkungen im Zielland berücksichtigt.

Im Rahmen der Exportabsicherung kommt der Bund für Forderungsausfälle auf, die dem Exporteur durch unvorhersehbare politische und wirtschaftliche Ereignisse entstehen – z.B. durch Krieg, Revolution, behördliche Maßnahmen, Devisenmangel des Partnerlands oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Einen Teil des Schadens (5 % für politische, 10-15 % für wirtschaftliche Risiken) muss der Exporteur allerdings selbst tragen. Infolge der globalen Wirtschaftskrise stieg die Nachfrage nach Exportgarantien 2010 sprunghaft an, nahm danach aber stetig wieder ab. Ende 2017 hatte der Bund Garantien und Bürgschaften von insgesamt rund 121 Mrd € übernommen; das tatsächliche Entschädigungsrisiko lag bei 85,8 Mrd €.

Ausgabe: 09/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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