Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
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Infografik Nr. 370585
Im Jahr 2000 beschloss die rot-grüne Koalition das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es garantiert den Produzenten von Ökostrom eine vorrangige Abnahme durch die Energieversorger, und zwar zu festen Vergütungssätzen für die nächsten zwanzig Jahre. Damit sollten Anreize für Investitionen in Ökostrom-Anlagen geschaffen und die Einführung der erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt erleichtert werden. Die Kosten für die Differenz zwischen dem Marktpreis und den fixen Vergütungssätzen durften die Energieversorger auf die Kunden umlegen (EEG-Umlage).