SEPA - Euro-Zahlungsverkehr ohne Grenzen

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SEPA – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Als Bargeld überwindet der Euro mühelos die Grenzen. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr per Überweisung, Lastschrift oder Karte lief es bislang weniger glatt, da in jedem Land traditionell eigene Verfahren und Regeln galten. Bei grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen innerhalb Europas entstanden daraus Verzögerungen und Kosten, die mit den Zielen des Binnenmarkts längst nicht mehr vereinbar waren.

Dies ändert sich mit der Einführung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area – SEPA) und dem Übergang zu gemeinsamen europäischen Zahlungsinstrumenten und verfahren. An SEPA beteiligen sich nicht nur die Länder der Euro-Zone, sondern darüber hinaus alle weiteren Mitgliedstaaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz – insgesamt 33 Länder mit mehr als 500 Millionen Einwohnern. Rechtliche Grundlage für SEPA ist die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt von 2007. Der offizielle Start des grenzenlosen Euro-Zahlungsverkehrs erfolgte im Januar 2008 mit der Einführung der SEPA-Überweisung. Da sich die SEPA-Verfahren aber nicht wie ursprünglich vorgesehen durchsetzten, regelte die EU 2012 die technischen Anforderungen für Euro-Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Europäischen Union und legte den 1. Februar 2014 als Endtermin fest, an dem die nationalen Zahlverfahren in den Euro-Ländern durch die entsprechenden SEPA-Verfahren abgelöst werden müssen. Für die übrigen SEPA-Länder wurde der 31.10.2016 als Übergangstermin bestimmt.

Mit der SEPA-Überweisung können Euro-Beträge schnell, direkt und sicher auf inländische Konten, aber auch in alle anderen SEPA-Länder überwiesen werden. Die Überweisung erfolgt auf einem eigenen Formular, das auch dem Online-Banking zugrunde liegt. Auftraggeber und Empfänger müssen durch die internationale Kontonummer (IBAN) identifiziert werden. (In Deutschland können Kunden bis Anfang 2016 auch noch die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden; die Banken rechnen diese automatisch in die IBAN um.) Bei Auslandszahlungen ist zusätzlich die Angabe des internationalen Bank-Codes (BIC) erforderlich; innerhalb des EWR aber nur bis 2016. Änderungen gibt es auch bei der Lastschrift. Künftig muss der Zahler sowohl dem Lastschrifteinzug durch den Zahlungsempfänger als auch der Kontobelastung durch seine Bank zustimmen. Bestehende Einzugsermächtigungen werden aber als Grundlage für SEPA-Lastschriften weiter genutzt. Das in Deutschland viel genutzte elektronische Lastschriftverfahren im Einzelhandel kann noch bis Ende Januar 2016 fortgeführt werden.

Ausgabe: 10/2013
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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