Die private Krankenversicherung
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 487115
Neben den gesetzlichen Krankenkassen spielt die private Krankenversicherung eine wichtige Rolle, wenn es um die Vorsorge gegen das soziale Risiko einer Erkrankung geht. Mehr als 10 % der Bevölkerung haben einen ausschließlich privaten Krankenversicherungsschutz. Lesen Sie hier, wie die private Krankenversicherung funktioniert und wer Zugang zu ihr hat!
Seit 2009 besteht in Deutschland für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der größte Teil der Bevölkerung gehört einer gesetzlichen Krankenkasse an. Aber etwas mehr als 10% haben einen ausschließlich privaten Krankenversicherungsschutz. Zu dieser Personengruppe zählen vor allem Beamte, besser verdienende Angestellte, Freiberufler und Selbstständige mit ihren Familien. Studierende können sich für die Dauer ihres Studiums privat versichern. Arbeitnehmer sind weit überwiegend in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst wenn ihr jährliches Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2025: 73800 €) können sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und eine private Krankheitskostenversicherung abschließen.
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen richten sich die Versicherungsbeiträge bei den Privaten nicht nach dem Einkommen, sondern werden nach dem individuellen Versicherungsrisiko kalkuliert. Mit dem wachsenden Krankheitsrisiko steigen sie im Alter an. Ein Teil der Beiträge fließt allerdings von Anfang an in Altersrückstellungen, mit denen die Beitragssteigerungen im Alter begrenzt werden sollen. Die Versicherten haben meist die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen und können so den Umfang der Versicherungsleistungen und die Höhe der Beiträge in gewissen Grenzen selbst bestimmen. Als Privatversicherten steht es ihnen im Allgemeinen frei, welchen Arzt und welches Krankenhaus sie aufsuchen wollen. Arzt- und Arzneimittelkosten werden ihnen je nach dem vereinbarten Tarif nachträglich erstattet. Krankenhauskosten rechnen die Versicherungen meist direkt mit den Leistungsträgern ab.
Wichtigste Versicherungsart in der privaten Krankenversicherung ist die Krankheitskostenversicherung. Sie umfasst die vollständige oder anteilige Erstattung der Kosten für die ambulante ärztliche Behandlung, deckt die Kosten eines Krankenhausaufenthalts und leistet Zuschüsse für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz. Weitere Versicherungen, die auch von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden, treten ergänzend hinzu: Die Krankentagegeldversicherung schützt Erkrankte vor Einkommensausfällen, wie sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eintreten können. Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet finanzielle Unterstützung während der Behandlung im Krankenhaus. Zusatzversicherungen ermöglichen es z.B. auch Kassenpatienten, sich im Krankenhaus privatärztlich behandeln zu lassen. Eine private Pflegepflichtversicherung müssen alle privat Krankenversicherten abschließen; sie steht auch den freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen offen.
| Ausgabe: | 10/2025 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |