Akkreditierung von Studiengängen
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Infografik Nr. 506043
Akkreditierung von Studiengängen
Eines der Hauptziele der 1999 mit der Bologna-Erklärung angestoßenen europaweiten Hochschulreform bestand in der Schaffung eines Systems ...
Akkreditierung von Studiengängen
Eines der Hauptziele der 1999 mit der Bologna-Erklärung angestoßenen europaweiten Hochschulreform bestand in der Schaffung eines Systems international anerkannter und vergleichbarer Studienabschlüsse. Wesentliches Element der Reform war die Umstellung auf eine zweistufige Studienstruktur mit der Unterteilung in Bachelor- und Masterstudiengänge. Parallel zur Neuausrichtung des Studiums wurde in Deutschland auf gemeinsamen Beschluss der Länder die Akkreditierung von Studiengängen eingeführt. Alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen akkreditiert werden. Die Akkreditierung dient der Qualitätssicherung und -kontrolle; sie bestätigt einem Studiengang, dass er die formalen Vorgaben (z.B. zum Aufbau und zur vorgesehenen Dauer des Studiums) einhält und die fachlichen Qualitätsanforderungen erfüllt.
Die Organisation der Akkreditierung obliegt dem 1998 eingerichteten Akkreditierungsrat. Ihre konkrete Ausführung erfolgt durch bislang zehn privatrechtliche Agenturen (wie ZEvA, ASIIN, AQAS, ACQUIN), die ihrerseits vom Akkreditierungsrat geprüft und zugelassen werden. Zu Beginn des Akkreditierungsverfahrens stellt die Hochschule bei einer der Agenturen einen Antrag, in dem sie das Studienfach vorstellt und die Einhaltung der Kriterien für eine Akkreditierung darlegt. Dieser Antrag wird von einer Gutachtergruppe (unter Beteiligung von Hochschullehrern, Berufsvertretern und Studierenden) ausgewertet und bildet zusammen mit den Ergebnissen einer Ortsbegehung die Grundlage für die Entscheidung, ob der Studiengang akkreditiert werden kann. Ist dies der Fall, erhält der Studiengang das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrats. Die Akkreditierung wird – häufig unter Auflagen – für sieben Jahre erteilt und muss dann erneuert werden. Neben der Programmakkreditierung, bei der jeder Studiengang individuell geprüft wird, besteht seit 2008 die Möglichkeit der Systemakkreditierung. Dabei wird das hochschuleigene Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre daraufhin überprüft, ob es von sich aus die geforderte Qualität der Studiengänge sicherstellen kann. Ist eine Hochschule systemakkreditiert, gelten die Studiengänge innerhalb ihres Systems sämtlich als akkreditiert.
Im Frühjahr 2013 waren von insgesamt 7288 Bachelor-Studiengängen an deutschen Hochschulen rund 54% (3901) akkreditiert. Auf Grund unterschiedlicher (Fristen-)Regelungen in den Ländern schwankte der Anteil akkreditierter Studiengänge zwischen 20% (im Saarland) und 78% (in Schleswig-Holstein).
Von Kritikern der Akkreditierung wird grundsätzlich infrage gestellt, ob sich die Qualität eines Studiengangs überhaupt in einem standardisierten Verfahren messen lässt.
Ausgabe: | 04/2013 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |