Die Länderfinanzen

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Infografik Nr. 193531

Die öffentlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland durchliefen im letzten Jahrzehnt einen wechselhaften Parcours. 2007 schlossen sie in ihrer Gesamtheit erstmals seit den 1950er Jahren mit einem Überschuss ab. Aber schon 2008 verbuchten sie wieder ein leichtes Minus, das sich mit der Finanzkrise 2009 und 2010 zu riesigen Defiziten ausweitete. Ab 2014 wurden Überschüsse erzielt.

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Die öffentlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland durchliefen im letzten Jahrzehnt einen wechselhaften Parcours. 2007 schlossen sie in ihrer Gesamtheit erstmals seit den 1950er Jahren mit einem Überschuss ab (lässt man die außerordentlichen Einnahmen aus Mobilfunklizenzen im Jahr 2000 unberücksichtigt). Aber schon 2008 verbuchten sie wieder ein leichtes Minus, das sich mit der Finanzkrise 2009 und 2010 zu riesigen Defiziten (von 102 bzw. 75 Mrd €) ausweitete. Die Schuldenlast des öffentlichen Gesamthaushalts erreichte 2012 mit 2,068 Billionen € einen Rekordstand. In den Folgejahren verbesserte sich die finanzielle Situation jedoch deutlich; ab 2014 wurden Überschüsse erzielt.

Wie der Bund profitierten die Bundesländer durch üppig fließende Steuereinnahmen von der guten Konjunktur und der wachsenden Beschäftigung. Hinzu kam die Entlastung durch das sinkende Zinsniveau. So verringerten sich die Ausgaben für die Schuldzinsen, während für alle anderen Ausgabenkategorien mehr Geld zur Verfügung stand. Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank kletterten die Ausgaben der Länder zwischen 2007 und 2017 von 306,4 auf 428,4 Mrd €. Besonders hohe Zuwächse gab es bei den lange Zeit vernachlässigten Investitionen, bei den Ausgaben für Beamtenpensionen und bei den Zuweisungen an die Gemeinden, so dass auch deren Finanzlage sich deutlich entspannte. Darüber hinaus verzeichneten die Länder ab 2014 jährlich steigende Überschüsse, 2017 im Umfang von 8,3 Mrd €.

Allerdings sind die Länder auch gehalten, sich auf die ab 2020 geltende Schuldenbremse einzustellen. Die entsprechende grundgesetzliche Regelung (Art. 109 GG) besagt, dass sie grundsätzlich nicht mehr auf Kredite zurückgreifen dürfen, um ihre Haushalte auszugleichen. Kredite zur Überbrückung konjunktureller Schwächephasen sollen nur möglich sein, wenn sie durch Überschüsse in konjunkturell besseren Zeiten getilgt werden. Seit 2011 bereiten sich die Länder auf diesen neuen finanzpolitischen Rahmen vor (neben dem sie auch weiterhin die Vorgaben des europäischen Stabilitätspakts zu beachten haben). Fünf Länder erhalten noch bis 2019 Zuschüsse, um ihre Haushalte so weit zu konsolidieren, dass sie ab 2020 für die Schuldenbremse fit sind. Die Bundesbank mahnt die Länder zur Vorsicht: Demographische Veränderungen, steigende Versorgungslasten und wieder anziehende Zinsen könnten das zurzeit positive Bild der Länderfinanzen wieder verdüstern. Besonders die Stadtstaaten und das Saarland tragen weiterhin an einer schweren Schuldenlast; im Saarland und in Schleswig-Holstein war der Finanzierungssaldo des Landes (einschl. der Gemeinden) auch im Haushaltsjahr 2017 noch negativ.

Ausgabe: 11/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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