Das Bundesarchiv

Das Bundesarchiv
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 505106

Das Bundesarchiv entstand 1952 als staatliches Zentralarchiv für die damalige Bundesrepublik (mit Sitz in Koblenz). 1990 wurden ihm die zentralen Archive der DDR eingegliedert. Heute ist das Bundesarchiv an acht Orten im Bundesgebiet präsent. Aufgabe des Bundesarchivs ist es, "das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten".

Welchen Download brauchen Sie?

Als erstes zentrales Archiv für die Akten der Organe und Behörden des Deutschen... mehr
Mehr Details zu "Das Bundesarchiv"

Als erstes zentrales Archiv für die Akten der Organe und Behörden des Deutschen Reiches wurde 1919 das Reichsarchiv in Potsdam gegründet. Es sammelte und verwahrte die schriftliche Überlieferung zu Recht, Gesetzgebung, Verwaltung, innerstaatlichen Verhältnissen und internationalen Beziehungen. Die Spaltung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg führte zur Entstehung getrennter Behördenüberlie-ferungen in Ost und West; historische Archivbestände wurden geteilt. Erst seit der deutschen Einigung im Jahr 1990 verfügt die Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesarchiv über ein einheitliches, gesamtstaatliches Archiv, dem damit heute die tragende Rolle als "Gedächtnis der Nation" zufällt.

Das Bundesarchiv entstand 1952 als staatliches Zentralarchiv für die damalige Bundesrepublik (mit Sitz in Koblenz). 1990 wurden ihm die zentralen Archive der DDR eingegliedert: das Zentrale Staatsarchiv, das Militärarchiv und das Staatliche Filmarchiv. Im Rahmen einer unselbstständigen Stiftung des öffentlichen Rechts (SAPMO) kamen 1993 die außerhalb der staatlichen Behörden entstandenen Archivalien der Parteien und Massenorganisationen der DDR hinzu. Weitere Übernahmen betrafen die NS-Personenakten und -karteien des Berlin Document Center, das bis 1994 unter US-amerikanischer Verwaltung stand, und die Unterlagen der Zentralen Stelle zur Ermittlung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg (2000).

Heute ist das Bundesarchiv an acht Orten im Bundesgebiet präsent. Der Hauptsitz befindet sich in Koblenz, die größten Bestände unterhält es in Berlin-Lichterfelde. Aufgabe des Bundesarchivs ist es, "das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten". Die öffentlichen Stellen des Bundes sollen dem Archiv ihre Unterlagen spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung zur Übernahme anbieten, wenn sie sie für ihre Aufgaben nicht mehr benötigen. In seinen Zwischenarchiven kann es Unterlagen auch schon vorläufig übernehmen, ehe die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Vor der endgültigen Archivierung prüft das Bundesarchiv dann aber, ob die Akten bleibenden Wert besitzen und damit "archivwürdig" sind oder ob sie vernichtet werden können.

Das Bundesarchiv verwahrt und sichert die Bestände – Papierakten oder digitales Material – und stellt sie für die Nutzung bereit. Von abweichenden Regelungen abgesehen können die Akten nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren, bei personenbezogenem Material frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person, auf Antrag im Archiv eingesehen werden. Das Bundesarchivgesetz von 2017 räumt dem Bundesarchiv nun auch die Möglichkeit ein, Archivgut zu digitalisieren und es im Internet zu veröffentlichen.

Ausgabe: 12/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen