Das Netto vom Brutto

Das Netto vom Brutto
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 181263

Wer als Arbeitnehmer sein Geld verdient, weiß aus Erfahrung, dass von dem Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlt, nur ein deutlich geringerer Betrag auf dem Lohnkonto eingeht. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettoverdienst erklärt sich aus den Abzugsbeträgen, die der Staatskasse und den Sozialkassen zufließen.

Welchen Download brauchen Sie?

Wer als Arbeitnehmer sein Geld verdient, weiß aus Erfahrung, dass von dem Bruttolohn, den... mehr
Mehr Details zu "Das Netto vom Brutto"

Wer als Arbeitnehmer sein Geld verdient, weiß aus Erfahrung, dass von dem Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlt, nur ein deutlich geringerer Betrag auf dem Lohnkonto eingeht. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettoverdienst erklärt sich aus den Abzugsbeträgen, die der Staatskasse und den Sozialkassen zufließen: Der Bruttolohn verringert sich um die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag und um den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die Belastung durch die Sozialbeiträge bemisst sich nach den prozentualen Beitragssätzen, die für alle Arbeitnehmer annähernd gleich hoch sind (die Beitragssätze der Krankenkassen können leicht voneinander abweichen). Arbeitnehmer im unteren und mittleren Lohnsegment führen daher etwa den gleichen Anteil ihres Bruttolohns an die Sozialversicherung ab. Nach oben ist die Beitragspflicht allerdings begrenzt: Wer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient, muss für den darüber liegenden Lohnanteil keine Sozialbeiträge leisten, wird im Verhältnis zum Gesamtverdienst also weniger belastet.

Anders sieht es mit der Belastung durch die Lohnsteuer aus. Hier richtet sich der Steuersatz nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen: Geringverdiener zahlen im Verhältnis zum Bruttolohn weniger (oder gar keine Steuern); gut Verdienende müssen dagegen deutlich höhere Anteile ihres Lohns an den Fiskus abtreten. Die Lohnsteuer enthält darüber hinaus noch eine familienpolitische Komponente: über das Ehegatten-Splitting wird eine Lebensform begünstigt, in der ein Ehepartner allein oder zum überwiegenden Teil für das Haushaltseinkommen sorgt. Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der Lohnsteuer. Seine Höhe wird aber durch Kinderfreibeträge beeinflusst.

Wie sich diese unterschiedlichen Regelungen auf die Höhe des Nettolohns auswirken, hat das Statistische Bundesamt in Modellrechnungen, getrennt für West- und Ostdeutschland, ermittelt. Die Frage lautet: Was bleibt den männlichen und weiblichen Durchschnittsverdienern nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen, und zwar je nach ihrer Stellung als Ledige, als verheiratete Allein- oder Doppelverdiener oder als Alleinerziehende? Wie sich zeigt, werden ledige Männer am stärksten belastet: In Westdeutschland bleiben ihnen netto nur 60 % des Bruttoverdienstes. Doppelverdiener mit einem Kind behalten rund 61 % übrig. Eine alleinerziehende Mutter muss sich mit etwa 64 % ihres Bruttolohns begnügen. Wesentlich geringer ist dagegen die anteilige Abgabenbelastung für Ehepaare mit einem Alleinverdiener: Sie verfügen – mit einem Kind – noch über rund 68 % dessen, was brutto verdient wurde (Zahlen für 2019).

Ausgabe: 10/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen