Volkszählungen
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Infografik Nr. 019010
Die Anfänge der modernen Bevölkerungsstatistik in Deutschland liegen in der ersten Hälfte des 19. Jh. Sie standen in engem Zusammenhang mit der gewerblich-industriellen Entwicklung und der Herausbildung einer leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung. War die Bevölkerungszahl in der Staatenkunde (= Statistik) des 18. Jh. der wichtigste Maßstab für die Stärke eines Landes, so spiegelten die Bevölkerungsdaten im 19. Jh. die raschen Veränderungen durch die Industrialisierung und die demographische Revolution.
In den Staaten des Zollvereins diente die Einwohnerzahl als Grundlage für die Verteilung der Zollerträge. Zu diesem Zweck wurde ab 1834 alle drei Jahre im Dezember die „Zollabrechnungsbevölkerung“ erhoben. Noch fehlte den Zählungen eine einheitliche Methode. Eine entscheidende Verbesserung der Ergebnisse wurde durch die direkte Zählung von Haushalt zu Haushalt ab 1843 erzielt. Am 3. Dezember 1867 erfolgte die Volkszählung erstmals gleichzeitig in allen deutschen Staaten. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 fand noch im gleichen Jahr eine Volkszählung als erste Bestandsaufnahme der Reichsbevölkerung statt. Gezählt wurde anhand von Haushaltslisten, in denen für alle Haushaltsangehörigen ein Satz persönlicher Merkmale festzuhalten war, darunter Stellung im Haushalt, Geburtsort und -jahr, Religion, Beruf und Staatsangehörigkeit. Von 1875 bis 1910 fanden die Zählungen im 5-Jahres-Rhythmus statt. In der Weimarer Republik erbrachte die Volks- und Gewerbezählung von 1925 eine umfassende Bestandsaufnahme der Bevölkerung und der Wirtschaftsstruktur. Nach 1933 gab es kurz vor Kriegsbeginn 1939 noch einmal eine Volkszählung auf dem inzwischen erweiterten Territorium des Deutschen Reichs (d.h. einschließlich des Saarlands, des Sudetenlands und Österreichs).
In der Bundesrepublik Deutschland fanden 1950, 1961 und 1970 Volkszählungen statt – entsprechend der Empfehlung der Vereinten Nationen, solche Zählungen alle zehn Jahre durchzuführen. Die für 1983 geplante Zählung musste auf 1987 verschoben werden, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.12.1983 das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ der Bürger unterstrich und die vorgesehene Weitergabe personenbezogener Daten an die Meldebehörden als verfassungswidrig beanstandete. An den internationalen Volkszählungsterminen 1990/91 und 2000/01 nahm die Bundesrepublik wegen politischer Widerstände und aus Kostengründen nicht teil. Erst 2011 gab es wieder eine umfassende Bestandsaufnahme der Bevölkerung – im Westen nach 24, im Osten nach 30 Jahren! Die dafür gewählte Form eines registergestützten Zensus wurde auch für die Zählung des Jahres 2022 beibehalten.
Ausgabe: | 02/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |