Der Nationale Sicherheitsrat
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 067132
Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage in Europa (Stichwort: Krieg gegen die Ukraine) entschloss sich die Bundesregierung, den bisherigen Bundessicherheitsrat durch einen Nationalen Sicherheitsrat abzulösen. Wie setzt er sich zusammen und was sind seine Aufgaben? Informationen dazu in diesem ZAHLENBILD!
Für bestimmte Querschnittsaufgaben, die eine enge ressortübergreifende Abstimmung erfordern, können im Rahmen der Bundesregierung ständige Kabinettsausschüsse gebildet werden. Unter diesen Ausschüssen nimmt der im August 2025 neu geschaffene Nationale Sicherheitsrat eine besondere Stellung ein. Er tritt an die Stelle des Bundessicherheitsrats, dessen Vorläufer als Bundesverteidigungsrat seit Oktober 1955 existierte. Mit der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrats reagierte die Bundesregierung auf die dramatisch veränderte Sicherheitslage in Europa seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine.
Während sich der Bundessicherheitsrat hauptsächlich mit Fragen der Rüstungskontrolle und der Genehmigung von Rüstungsexporten befasste, sind die Aufgaben des Nationalen Sicherheitsrats wesentlich weiter gespannt. Wie es in der neuen Geschäftsordnung heißt, ist er „das zentrale Gremium der Willensbildung der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit“.
● Der Nationale Sicherheitsrat koordiniert unter Einbindung aller beteiligten Ressorts die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik, befasst sich also nicht nur mit den militärischen, sondern auch mit den innen- und außenpolitischen, wirtschaftlichen und digitalen Aspekten der Sicherheit und der Verteidigung. ● Er nimmt gemeinsame Lagebewertungen vor, ● berät über die Weiterentwicklung der Nationalen Sicherheitsstrategie und betreibt strategische Vorausschau. Zu seinen Aufgaben gehören auch ● Krisensimulationen und sicherheitspolitische Übungen. Und nach wie vor steht die ● Genehmigung von Rüstungsexporten auf seinem Programm.
Der Nationale Sicherheitsrat tagt unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers. Als weitere Mitglieder sind in ihm die Bundesminister/-innen der Finanzen, des Innern, des Auswärtigen, der Verteidigung, für Wirtschaft und Energie, der Justiz, für Digitales und Staatsmodernisierung, für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Chef des Kanzleramts vertreten. Vertreter der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden nehmen an den Sitzungen teil. Je nach Thema und Bedarf können weitere Bundesminister, Vertreter der Länder, Sicherheitsexperten sowie Abgesandte anderer Staaten, der NATO, der EU und sonstiger internationaler Organisationen zu den Beratungen hinzugezogen werden. Falls erforderlich, können die Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrats aber auch im engsten Kreis und unter Geheimhaltung abgehalten werden. Über die Genehmigung von Rüstungsexporten wird wie zuvor der Bundestag schriftlich informiert.
| Ausgabe: | 10/2025 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |