Der Bundessicherheitsrat

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Der Bundessicherheitsrat

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Der Bundessicherheitsrat

Für bestimmte Querschnittsaufgaben, die eine enge ressortübergreifende Abstimmung erfordern, können im Rahmen der Bundesregierung ständige Kabinettsausschüsse gebildet werden. Deren Aufgabe ist es, die Beschlussfassung über komplexe Probleme in einem begrenzten Teilnehmerkreis unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin vorzuberaten und zu koordinieren.

Unter den bestehenden Kabinettsausschüssen nimmt der Bundessicherheitsrat eine besondere Stellung ein. Er wurde im Oktober 1955 als „Bundesverteidigungsrat“ eingerichtet und diente in der Folge als Organ zur ressortübergreifenden Koordinierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Eine seiner Hauptaufgaben besteht heute darin, über grundsätzliche Fragen der Rüstungskontrolle zu beraten und über die Genehmigung von Rüstungsexporten zu entscheiden.

Nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ist der Export von Rüstungsgütern in Deutschland generell genehmigungspflichtig. Über die meisten Anträge entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um schon vorab zu klären, ob für bestimmte Exportvorhaben eine Genehmigung zu erwarten ist, richten die Unternehmen in der Regel Voranfragen an das Auswärtige Amt (wenn es sich um Kriegswaffen handelt) oder an das BAFA (für sonstige Rüstungsgüter). Ist ein Exportvorhaben von besonderer Bedeutung – wegen des Abnehmerlandes oder der Art der Rüstungsgüter oder der Größe des Geschäfts –, wird der Bundessicherheitsrat eingeschaltet. Dieser orientiert sich bei seinen Beschlüssen an den Leitlinien der „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und an den Kriterien des „Gemeinsamen Standpunkts“ der EU vom Dezember 2008. Formell gelten die Beschlüsse eines Kabinettsausschusses nur als Empfehlung an das Gesamtkabinett. Die Rüstungsexportentscheidungen des Bundessicherheitsrats haben aber abschließenden Charakter und auch seine sicherheitspolitischen Beschlüsse dürften in der Regel als bindend angesehen werden.

Der Bundessicherheitsrat tritt etwa 2- bis 4-mal jährlich zusammen. Sitzungsverlauf und Beschlüsse werden geheim gehalten. Als ständige Mitglieder sind in ihm die Bundesminister des Auswärtigen, des Innern, der Justiz, der Finanzen, der Verteidigung, für Wirtschaft und Technologie und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten. Darüber hinaus nehmen der Chef des Bundeskanzleramts und ein Mitarbeiter des Kanzleramts als Sekretär des Bundessicherheitsrats an den Sitzungen teil.

Ausgabe: 09/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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