E-Government in Deutschland
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Infografik Nr. 123750
Die Digitalisierung macht auch vor der Verwaltung nicht Halt. Unter dem Schlagwort E-Government sollen Bund, Länder und Kommunen wo immer möglich elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Die Vorteile liegen in einer orts- und zeitunabhängigen Kommunikation zwischen Staat und Bürger sowie in neuen Möglichkeiten, das Verwaltungshandeln transparent zu machen und Wege der Partizipation zu eröffnen. Zudem erleichtert E-Government die Erledigung von Vorgängen innerhalb der Verwaltung und macht sie dadurch insgesamt effizienter. Wesentliche Elemente des E-Governments sind – nach einer Aufstellung der EU-Kommission – die ● Bereitstellung von Informationen und das ● Herunterladen von Formularen über die Internetseiten der Behörden sowie die ● Online-Versendung von ausgefüllten Formularen zurück an die Verwaltung. Das übergreifende Ziel ist die ● Online-Abwicklung sämtlicher Verwaltungsvorgänge, ohne dass Bürgerinnen und Bürger je ein Dokument in Papierform ausfüllen müssen.
Als Basis für die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wurde dem Grundgesetz 2009 der Artikel 91c hinzugefügt. Der darin vorgesehene IT-Planungsrat als Steuerungsgremium für die bundesstaatliche IT-Zusammenarbeit in der Verwaltung nahm 2010 seine Arbeit auf. Er formulierte eine Nationale E-Government-Strategie, auf deren Basis 2013 das E-Government-Gesetz in Kraft trat. Neben Regeln zur elektronischen Aktenführung enthält es auch eine Verpflichtung der Bundesbehörden zur Erreichbarkeit über De-Mail. De-Mail ist ein Verfahren zum sicheren und nachweisbaren Versand elektronischer Dokumente. Erweitert wurde das E-Government-Gesetz durch das Open-Data-Gesetz von 2017. Dessen Hauptziel besteht darin, Daten der öffentlichen Verwaltung im Sinne eines „Open Governments“ für alle Bürger frei verfügbar zu machen. Zudem haben mehrere Bundesländer inzwischen eigene E-Government-Strategien entwickelt und entsprechende Gesetze verabschiedet.
E-Government-Angebote werden heute zunehmend genutzt. Anfang 2020 hatten zwei Drittel (67 %) der Internetnutzer in den letzten 12 Monaten über das Internet Kontakt mit Behörden aufgenommen. Die meisten suchten auf Behörden-Websites oder -Apps nach Informationen. Dagegen schickte nur ein Viertel (26 %) ausgefüllte amtliche Formulare per Internet an die Verwaltung zurück. Hinderungsgründe lagen unter anderem darin, dass kein Online-Versand angeboten wurde oder aber die IT-Kenntnisse nicht ausreichten. Datenschutz-Bedenken hielt jeden vierten Internetnutzer davon ab, Formulare online zurückzuschicken. Manche wiederum ließen die Formulare von anderen Personen einreichen.
Ausgabe: | 06/2021 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |